12.06.2018 - 1.3 Finanzbericht

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Kühlen verliest folgende Mitteilungen:

 

  1. Finanzbericht Mai 2018


Seit dem Zeitpunkt der Berichtserstellung und einer heutigen Auswertung der Gewerbesteuer hat die Fortschreibung der Gewerbesteuererträge eine positive Entwicklung angenommen. Das Ertragskonto weist mit heutigem Tag ein Buchungsergebnis in Höhe von 7.116.898 € aus. Im Vergleich zur Auswertung Ende Mai konnte ein Zugang von 691.385 € verbucht werden, nunmehr liegt das Ergebnis noch 837.833 € unterhalb des Ansatzes. Die Erhöhung lässt sich vor allem auf Gewinnberichtigungen einer größeren Firma für die Jahre 2013-2015, die nun endgültig veranlagt werden können, zurückführen.

 

Die Schwankungen und der vorgenannte Fall lassen erkennen, wie schwierig diese Position zu kalkulieren ist.

 

 

  1. Jahresabschluss 2017

 

Der Jahresabschluss 2017 wird voraussichtlich bis Ende Juli fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Wie in Vorjahren wird der Entwurf des Jahresabschlusses an die Ratsmitglieder per email versandt. Das Rechnungsprüfungsamt prüft im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss. Der Rechnungsprüfungsausschuss könnte in seiner Sitzung am 27.09.18 eine Empfehlung zum Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verrechnung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Bürgermeisters abgeben, dem der Rat sich am 09.10.18 anschließen kann.

 

Am 01.01.19 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft (§ 80 Abs. 5 S. 3 Gemeindeordnung), die bestimmt, dass die Anzeigefrist für die Haushaltssatzung 2019 erst zu laufen beginnt, wenn der Jahresabschluss 2017 der Aufsichtsbehörde angezeigt wurde.

 

Sofern diese Zeitfolge eingehalten werden kann, ist der Haushaltsplan 2019 zeitlich nicht gefährdet.

Der Bericht über die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts zum 30.06.18 wird aufgestellt und der Kommunalaufsicht sowie dem Rat in seiner nächsten Sitzung angezeigt.

 

 

  1. Haushaltsplanung 2019

 

Die Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplans 2019 für Oktober 2018 geplant. Am 27.11.18 kann der Entwurf im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden. Der Ratsbeschluss kann in der Sitzung am 18.12.18 erfolgen.

 

Sowohl die Zeitschiene für den Jahresabschluss als auch die Zeitschiene für die Haushaltsplanung entspricht der vorjährigen Abfolge.

 

Frau Schmitz bedankt sich für Ihre Fraktion für den vorliegenden Bericht.

Sie hinterfragt den Rückgang der Gewerbesteuer in Wegberg im Vergleich zur Hochkonjunktur in Deutschland. Als Ursache hierfür nennt sie u.a. die Wirtschaftsförderung in Wegberg.

Zudem sei eine solche Kostensteigerung im Abwasserbereich nicht hinnehmbar. Für die nächste Ratssitzung erwarte sie diesbezüglich Aufklärung.

Abschließend fordert sie mehr Transparenz und eine umfassende Information der Fraktionen.

 

Frau Otten sagt, es sei positiv, dass sich der Rückgang der Gewerbesteuer relativiert habe, allerdings schließt sie sich hinsichtlich der fehlenden Transparenz der Meinung der Freien Wähler an.

Sie fragt nach, wie die Verwaltung, nach der Kündigung des Pachtvertrages, weiter mit dem Forum umgehen werde.

Zudem sei die Investitionstabelle in sich nicht schlüssig. Die Kosten in der dritten Spalte „prozentuale Kostensteigerung“ seien nicht korrekt dargestellt.

Sie sagt, dass von den bereit gestellten Mitteln im investiven Bereich, bis jetzt nur ein kleiner Anteil verausgabt worden sei, in diesem Zusammengang fragt sie nach, ob die Ermächtigungsübertragungen aus 2017 mittlerweile abgearbeitet und bzw. oder geplant seien.

Desweiteren erkundigt sie sich nach dem aktuellen Sachstand i.S. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und wie die Kommunikation zwischen Herrn Thies und der Bezirksvertretung sei und ob mit höheren Abwassergebühren zu rechnen sei.

Frau Otten bemängelt, dass der Beschlussvorschlag nur die Kenntnisnahme vorsehe und nicht darstelle, wie die Verwaltung vorhabe weiter mit dem Thema umzugehen.

 

Herr Stock führt aus, dass der Bericht zunächst eine Darstellung des Ist-Zustandes wiedergebe und noch zu entscheiden sei, ob und wie finanziellen Fehlerentwicklungen gegenzusteuern sei. Der Haupt- und Finanzausschuss sei für diesen Bericht der richtige Ausschuss. Am kommenden Donnerstag sei eine Besprechung auf der Agenda, - in der eine erste Meinungsbildung erfolge, wie mit dem Forum weiter umgegangen werde solle.

 

Frau Kühlen führt aus, dass die Finanzwirtschaft eine genaue Analyse des Gewerbesteuerertrages vorgenommen habe. Sie dürfe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben, warum es Veränderungen in einzelnen Betrieben hinsichtlich der Gewerbesteuer gebe. Dies sei ohnehin recht schwer zu prognostizieren, da nicht ein einzelner großer Betrieb hierfür verantwortlich sei, sondern eine Vielzahl von Betrieben unterschiedlichstr Branchen.

 

Frau Otten fragt nach, ob es nicht möglich sei von den großen Gewerbesteuerzahlern der Stadt die Ursache für die Veränderungen zu erfahren. Die im Finanzbericht aufgeführten volkswirtschaftlichen und makroökonomischen Entwicklungen können nicht alle eins zu eins auf die Stadt Wegberg umgelegt werden.

 

Herr Stock führt aus, dass seitens der Verwaltung keine Ursachen benannt werden können.  Dieses Jahr sei die Zahl noch nicht ganz erreicht, in den vergangenen Jahren lag die Stadt aber immer 1,0 Mio. € bis 1,2 Mio. € über dem geschätzten Ansatz.

 

Herr Nießen sagt, dass es für die Verwaltung doch möglich sein müsse, zu erfahren welche Firmen dieses Jahr weniger als in den letzten Jahren erzielt habe. Die Stadt müsse planen können.

 

Herr Wolters findet den Vorschlag der CDU und der FDP, dass die Verwaltung den Firmen in die Bücher schaue, naiv. Die Verwaltung habe keine Möglichkeit eine Ursache zu finden.

 

Frau von den Driesch schlägt vor, dass die Verwaltung Gespräche mit den entsprechenden Firmen führe, um auch zu erfahren, ob die Verwaltung etwas tun kann bzw. was die Stadt den Firmen anbieten könne. Frau Otten schließt sich dem an.

 

Frau Kühlen führt aus, dass dieses Thema sehr komplex sei und die Unternehmen für die Verwaltung nicht greifbar seien und sich somit keine Erkenntnisse nennen lassen.

In den Betrieben wurden unterschiedliche Veränderungen vorgenommen, was zu diesen Auswirkungen führe. Bei sechs großen Firmen zum Beispiel sei eine Verschlechterung zum Vorjahr im sechsstelligen Bereich zu verzeichnen.

 

Herr Thies sagt, dass regelmäßig Gespräche und ein laufender Austausch mit der Bezirksregierung, über durchzuführende Maßnahmen stattfinden, zuletzt noch am 17.04.2018 und 05.06.2018. Die Aktualisierung des ABK wird in dem entsprechenden Runderlass geregelt. Es handelt sich um einen vereinfachten Prozess, welcher eine Aktualisierung zum 31.03.2019 vorsieht. Eine komplette Überarbeitung des ABK ist nicht vor dem Ende der Gültigkeit des aktuellen ABK (Jahr 2020) vorgesehen, da hiermit ein erheblicher Mehraufwand verbunden ist.

 

Frau von den Driesch hinterfragt, warum die geschätzten rund 7 % des veröffentlichten Preisindizes vom Landesamt für Statistik im Bereich des Kanalbaus bei der Stadt Wegberg nich ausreichen.

Sie spricht sich für eine abschließende Klärung aus.

Herr Thies wird hierzu eine Mitteilung im WBUV vornehmen.

 

Herr Nießen erkundigt sich, ob die geplanten Investitionen bis Ende des Jahres noch erledigt werden und wie der aktuelle Stand zu den Ermächtigungsübertragungen aus 2017 sei.

 

Frau Kühlen sagt, dass sie die Tabelle nicht übereinander gelegt habe, werde dieses aber nachholen und den Rat entsprechend informieren. [1]  Eine Prognose welche Investitionen in 2018 noch abschließend getätigt werden, sei schwer abzugeben.

 

Herr Gellissen macht deutlich, dass jedes Jahr bis zum Jahresende ein großer Teil an Investitionen vor sich her geschoben werde, mit der Konsequenz wieder Mittel ins nächste Jahr zu übertragen. Er erwartet, dass in Zukunft Maßnahmen besser geplant werden. Zurzeit sei ein Betrag von ca. 6 Mio. Euro offen, der bis Ende des Jahres verbaut werden müsse. Die CDU-Fraktion fordert eine Lösung um dem künftig entgegen zu wirken.

 

Herr Thies antwortet, dass an dieses Problem künftig anders als in den Vorjahren heran gegangen werden solle. Dies erfolge zum Jahresende, da eine Umsetzung im laufenden Betrieb schwierig sei.

 

Frau von den Driesch fragt nach, ob bei den Personalaufwendungen auch die einmaligen Sonderzahlungen für die Entgeltgruppen 1-6 und die Tarifangleichungen im Beamtenbereich berücksichtigt wurden. Außerdem sagt sie, dass der damals beschlossene Turnus des Controllingberichtes wieder eingehalten werden müsse.

 

Frau Kühlen sagt, das die Personalaufwendungen für die einmalige Sonderzahlung berücksichtigt wurden, die Beantwortung zur Tarifangleichung werde nachgereicht.

Der heute vorgelegte Finanzbericht sei wie ein Controllingbericht zu verstehen.

 

Anmerkung des Fachbereichs Zentrale Verwaltungssteuerung:

§ 1 des LBesG NRW besagt, dass dieses Gesetz die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts regelt .

Am 01.04.2017 trat das neue Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft, welches das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 17. Februar 2017 weitgehend auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW (und somit auch der Gemeinden) übertragen hat.
Demzufolge stiegen die Bezüge ab 01. April 2017 um 2,0 % und ab dem 01. Januar 2018 um 2,35 %

Der Tarifvertrag der Länder -Tarifgebiet West- läuft derzeit bis 31.12.2018. Erst nach Abschluss eines neuen Tarifvertrages ist auch ein neues Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge zu erwarten.

Für die Personalkosten Beamte wird für 2019 und die Folgejahre mit einer Steigerung von 2,0 % geplant.

 

Frau von den Driesch sagt, dass aus der vorangegangenen Diskussion deutlich hervorgehe, dass dieser Bericht nicht ausreichend sei.

 

Frau Otten bemängelt, dass die beigefügte Übersicht nicht lesbar sei. Der Ausschuss müsse rechtzeitig die Möglichkeit haben noch gegensteuern zu können.

 

Eine Information der Fraktionsvorsitzenden ist per email erfolgt.


[1] Eine Information der Fraktionsvorsitzenden ist per email erfolgt.

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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