19.06.2018 - 1.5 Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Ra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.5
- Datum:
- Di., 19.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Day dankt der Verwaltung für die schnelle Bearbeitung. Zum Punkt 1 „Einführung von kostenfreiem Parken für elektronisch betriebene Fahrzeuge im Stadtgebiet“ solle ergänzt werden, dass die Möglichkeit des kostenfreien Parkens vom Gesetzgeber vorgegeben sei. Dies sei eine Möglichkeit um einen Anreiz für Touristen zu schaffen. Zu Punkt 2 „Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum und mögliche Förderprogramme ausschöpfen“ wünsche sie sich eine Erweiterung der Infrastruktur mit Ladesäulen.
Frau Karneth teilt zum 1. Punkt mit, dass sich die gesetzliche Möglichkeit nach ihrer Kenntnis nur auf ausgewiesene Parkplätze mit Ladestationen beziehe. Zum 2. Punkt führt sie aus, dass wegen der Standorte der 6 weiteren Ladestationen aktuell verwaltungsintern die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde laufe. Lediglich ein Standort sei noch nicht abschließend geklärt.
Herr Arndt unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion. Er merkt an, dass vor der Ladesäule auf der Schalmaue derzeit aber „normale“ Autos parken.
Frau Karneth erklärt, dass das daran liege, dass die Ladesäule noch gar nicht in Funktion sei und außerdem noch die entsprechende Bodenmarkierung und Beschilderung fehle.
Herr Gellissen teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag ebenfalls befürworte. Er erinnert daran, dass die NEW die Errichtung von 100 Ladesäulen zum Nulltarif fördere, und weist auf das Ende der Antragsfrist 30.06.2018 hin.
Herr Nelsbach fragt nach, wie hoch die Betriebskosten in etwa seien.
Frau Karneth antwortet, dass dies bei der NEW nachgefragt werden müsse.
Anmerkung der Schriftführung:
Die Anträge für die 6 weiteren Ladestationen wurden fristgerecht gestellt. Die Betriebskosten werden von der NEW übernommen. Die Stadt Wegberg muss lediglich die Kosten der Beschilderung übernehmen.
