03.07.2018 - 2.2 Konzept zur Erneuerung von Straßenbeleuchtungsa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Sitzung des WBUV vom 08.05.2018 / TOP 2.1
- Datum:
- Di., 03.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Otten richtet die folgenden Fragen an die Verwaltung:
- Gibt es nur einen Hersteller für diese Straßenlaternen?
- Handelt es sich um eine beschlossene HSK Maßnahme im Rahmen einer KAG Maßnahme?
- Wie wird das Alter festgestellt und wird eine Vollerneuerung nur dann durchgeführt, wenn diese dringend erforderlich ist?
Kämmerin Kühlen beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1)
Der Auftrag wird an die NEW erteilt. Auf die Wahl des Lieferanten der Leuchten hat die Stadt somit keinen Einfluss.
Zu 2)
Wie abgerechnet wird, ist noch nicht entschieden. Insbesondere der Beitragssatz ist noch zu bestimmen. Hierzu sollte eine Anpassung nach erfolgter Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Rather Str. vorgenommen werden.
Zu 3)
Die Altersbestimmung liegt im Ermessen der Stadt. Die Masten, die älter als 50 Jahre sind, halten wir für austauschwürdig. Bei den Leuchten kommt es darauf an, ob diese mittels eines Plug-ins nachgerüstet werden können oder nicht.
Es erfolgt eine kurze Diskussion hinsichtlich des geplanten Austausches der Straßenbeleuchtung.
Ratsfrau Otten teilt mit, dass seitens ihrer Fraktion jeweils die Bereitstellung einer Vorlage im Falle eines Austausches von Lampen in größerem Umfang erwartet werde.
Der Techn. Beigeordnete Thies weist auf den damit verbundenen Arbeitsaufwand in der Verwaltung hin und spricht sich für die Erstellung einer Sitzungsvorlage nur bei der Vollerneuerung ganzer Straßenzüge aus. Frau Otten sieht dieses Vorgehen als ausreichend an.
Ratsherr Gellissen bestätigt die Erforderlichkeit einer entsprechenden Information für die Politik, auch mit Hinweis auf die sich ggf. anschließende Beitragspflicht der Grundstückseigentümer.
Ratsherr Nießen regt an, bei der Straßenbeleuchtung den Bedürfnissen der Bürger im Bezug auf eine ausreichende Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum nachzukommen. Die Reduzierung der Lichtleistung gehe konträr zu dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger, dass sich durch den verstärkten Wunsch nach zusätzlicher Straßenbeleuchtung äußere.
Bürgermeister Stock weist darauf hin, dass die Rather Straße noch nicht abgerechnet sei und daher zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Anpassung der Beitragssätze erfolgen könne.
Ratsfrau Otten weist darauf hin, dass eine Dimmung der Beleuchtung sicherlich vom Bürger unkritischer empfunden werde, als die Abschaltung jeder zweiten Straßenlampe.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Das vorgestellten Sanierungskonzept zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in den Jahren 2018-2021 umzusetzen.
- Der in der Sitzung vom 19.12.2017 beschlossene Sperrvermek – Investiv, Nr.8, Lfd.Nr.: 161, 120203S003 Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED- wird aufgehoben.
Soweit es sich um Vollerneuerungen der Beleuchtungsanlagen von ganzen Straßenzügen handelt und hiermit eine Beitragspflicht der Grundstückseigentümer verbunden ist, ist vorab dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe eine entsprechende Beratungsvorlage zur Entscheidung vorzulegen.
