22.11.2018 - 2.3 Umgang mit Wiederbesetzungssperren bei internen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 9    Ablehnung: 0   Enthaltung: 2

(4x CDU, 2xSPD,       (1x FDP, 1x AfW,)

1xBündnis90/Die GRÜNEN, 

1x FWW, 1xDIE LINKE)

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung schlägt dem Rat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
 

Wird eine frei gewordene Stelle nach Ablauf der sechsmonatigen WBS durch interne Umsetzung besetzt, liegt auf der durch die Umsetzung freiwerdenden Stelle keine WBS.

Wird eine frei gewordene Stelle nach Aufhebung der WBS durch interne Umsetzung besetzt, unterzieht die Verwaltung diese Stelle ebenfalls einer Aufgabenkritik und setzt den Ausschuss über die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes in Kenntnis. Einer weiteren Zustimmung zur Aufhebung der WBS bedarf es nicht mehr.

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