27.11.2018 - 2.3 Zwölfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 die nachstehende Änderungssatzung zu beschließen:

 

Zwölfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung

zur Satzung über die Abfallentsorgung

in der Stadt Wegberg vom …

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), des § 9 des Landesabfallgesetzes vom
21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07. April 2017 (GV. NRW. S. 442), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg, zuletzt geändert durch die elfte Änderungssatzung vom 19. Dezember 2017, wird wie folgt geändert:

 

1)  In § 5 Absatz 1 Buchst. A) a) wird die Zahl „35,80“ durch die Zahl „38,10“

ersetzt.

 

2)  In § 5 Absatz 1 Buchst. A) b) wird die Zahl „57,30“ durch die Zahl „60,90“

ersetzt.

 

3)  In § 5 Absatz 1 Buchst. A) c) wird die Zahl „71,60“ durch die Zahl „76,10“

 ersetzt.

 

4)  In § 5 Absatz 1 Buchst. A) d) wird die Zahl „572,60“ durch die Zahl „609,00“

 ersetzt.

 

5)  In § 5 Absatz 1 Buchst. B) a) Satz 3 wird die Zahl „0,23“ durch die Zahl „0,25“

 ersetzt.

 

6)  In § 5 Absatz 1 Buchst. B) b) Satz 2 werden die Zahl „0,23“ durch die Zahl

 „0,25“ und die Zahl „4,60“ durch die Zahl „5,00“ ersetzt.

 

7)  In § 5 Absatz 1 Buchst. B) c) werden die Zahl „57,50“ durch die Zahl „62,50“,

 die Zahl „92,00“ durch die Zahl „100,00“, die Zahl „115,00“ durch die Zahl

 „125,00“ und die Zahl „920,00“ durch die Zahl „1.000,00“ersetzt.

 

 

Artikel II

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=17559&selfaction=print