12.02.2019 - 1.7 Antrag der FDP-Fraktion nach § 20 der Geschäfts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Nießen teilt mit, dass sich seine Fraktion dem Beschlussvorschlag anschließe. Hinsichtlich der in der Beratungsvorlage unter „Kosten und Finanzierung“ getätigten Aussage, dass der Aufwand mehrere Stunden in Anspruch nehme, äußert er sein Unverständnis, da eine Kontrolle der Baumaßnahmen doch bisher auch erfolgt sei.

 

Der Techn. Beigeordneter Thies erläutert, dass jeder an die Verwaltung gerichtete Antrag/Arbeitsauftrag einen nicht zu unterschätzenden Aufwand auslöse. Dieser sei nicht in jedem Fall sofort nach außen sichtbar, falle aber durch die Summierung des Sach- und Personalaufwandes aller beteiligten Fachabteilungen und Personen durchaus ins Gewicht.

Hiervon unabhängig bestehe natürlich das Recht des Ausschusses auf Information.

 

Die sachkundige Bürgerin Frau Höhne stellt in Frage, warum das vorgeschlagene Baukostenmanagement erst ab einer Auftragshöhe von 500.000,-- € eingeführt werden solle. Sie könne sich diese bereits ab einem deutlich geringeren Auftragsvolumen z.B. 70.000,--  € oder 100.000,-- € vorstellen und spricht sich für eine Absenkung des Schwellenbetrages aus.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies bestätigt, dass selbstverständlich eine Kontrolle jeder Baumaßnahme erfolge. Durch die umfangreiche Darstellung und Aufbereitung der Daten für die Politik falle jedoch ein deutlicher Mehraufwand an. Er spreche sich daher für die Beibehaltung der vorgeschlagenen Kostengrenze von 500.000,-- € aus.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 22        Ablehnung: 0   Enthaltung: 1 (Freie Wähler)

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Umwelt und Vergabe beschließt, für Baumaß­nahmen mit Gesamtbaukosten ab 500.000,- €  brutto die Verwaltung  mit der Durch­führung eines Baukostenmanagements im Sinne der in der Vorlage beschriebenen Baukostenverfolgung zu beauftragen. Die Vorlage der Berichte hierzu soll im Aus­schuss für Bauen, Wohnen, Umwelt und Vergabe erfolgen.