26.03.2019 - 2.3 Einführung eines verschmutzungsabhängigen Gebüh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Bonitz begrüßt die Beratungsvorlage, da nach nunmehr 6,5 Jahren, nachdem der entsprechende Antrag durch die SPD-Fraktion gestellt wurde, der Druck auf die Einleiter verstärkt werde. Leider sei hierdurch nur mit einer geringen finanziellen Entlastung der Privathaushalte zu rechnen.

 

Ratsfrau Otten richtet die nachfolgenden Fragen an die Verwaltung:

1.

In der Vergangenheit hat es Probenentnahmen durch verschiedene Behörden gegeben, die zu differierenden Messergebnissen geführt haben. Ist dies zukünftig ausgeschlossen?

2.

Gemäß der Beratungsvorlage liegt keine in allen Punkten übereinstimmende Formulierung des neuen Satzungstextes vor. Wird es bis zur Ratssitzung eine einheitliche Formulierung geben?

3.

Liegt der Entnahmeschacht für die Probenentnahme im öffentlichen oder privaten Bereich?

4.

Wird die Probenentnahme angemeldet?

5.

Ist die gemeinsame Bewertung der Kläranlagen Arsbeck und Wegberg relevant in Bezug auf die Erhebung des Starkverschmutzerzuschlages?

 

Der Techn. Beigeordnete Thies beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1.

Durch die Entnahme der Proben an unterschiedlichen Stellen und dem offensichtlichen schnellen Zerfall des Stoffes, kam es zu differierenden Messergebnissen. Der Ort der Beprobung ist somit entscheidend. Der Hintergrund für die unterschiedlichen Messergebnisse war somit ein anderer.

Zu Frage 2.

Die unterschiedlichen Formulierungen betreffen nicht den Kernbereich der geplanten Satzung. Hinsichtlich der Differenzen sind mehrere Sichtweisen möglich, die bisher nicht abgestimmt werden konnten. Dies soll jedoch bis zur Ratssitzung erfolgt sein.

Zu Frage 3.

Der Schacht liegt im öffentlichen Raum.

Zu Frage 4.

Nein, die Probenentnahme wird nicht angemeldet.

Zu Frage 5.

Eine gemeinsame Betrachtung beider Kläranlagen ist möglich und bezogen auf die Starkverschmutzerzulage unkritisch. Dieser Punkt wurde geprüft.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt nach, ob zur kommenden Ratssitzung am 07.05.2019 ein einheitlicher Satzungstext vorliegen werde.

Dies wird durch die Erste Beigeordnete Karneth bestätigt.

 

Ratsherr Wolters erkundigt sich, ob ein Unternehmen von der Einleitung in den öffentlichen Kanal abgeschnitten werden könne.

Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass lediglich eine gedrosselte Einleitung von Abwässern durchgesetzt werden könne, ein vollständiges Unterbinden einer Einleitung sei nicht möglich.

 

Die sachkundige Bürgerin Höhne möchte wissen, warum die Kosten für die Probennahmen und der folgenden Analysen durch die Stadt Wegberg getragen würden. Ihrer Fraktion stelle sich die Frage, ob diese Aufwendungen nicht auf die Einleiter umgelegt werden könnten.

Der Techn. Beigeordnete Thies entgegnet, dass eine Umlegung der Kosten für die Beprobung auf die betreffenden Einleiter evtl. möglich sei. Zu Gunsten der Gerichtfestigkeit der Satzung, habe man jedoch hierauf verzichtet.

 

Ratsher Nießen erkundigt sich, ob evtl. eine erneute Beratung im Fachausschuss sinnvoll sei.

Die Erste Beigeordnete Karneth teilt mit, dass die Differenzen bei der Ausformulierung losgelöst von der Einführung der Starkverschmutzerzulage zu sehen seien. Für die Ausräumung der Formulierungsdifferenzen sei ausschließlich eine Abstimmung unter Juristen erforderlich.

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Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt den als Anlage beigefügten Auszug des Satzungsentwurfs zur Berechnung des Starkverschmutzerzuschlags zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Regelungen in die neue Satzung zu übernehmen.

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