07.05.2019 - 6 Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands aufg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nießen macht deutlich, dass es notwendig sei, bei entstandenen Mehrausgaben darauf zu achten, dass eine entsprechende Gegenfinanzierung sicher gestellt werde. Bei dieser baulichen Maßnahme handelt es sich um keine Kompensationsmaßnahme. Auf Grund dessen werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht folgen.

Frau Otten fragt nach, ob es richtig sei, dass durch die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen in Rath-Anhoven eine Ferienbetreuung sowie eine Sporthallennutzung in den Sommerferien nicht möglich seien und die Kinder in den umliegenden OGS untergebracht werden müssen. Sie spricht sich dafür aus, dass die Eltern den Transport nicht selbst organisieren müssen, vielmehr solle die Verwaltung dies organisieren und sicher stellen.

Zudem sagt sie, dass die Mittel für die Renovierungsarbeiten in Beeck bereits mehrfach geschoben worden und der Ort Beeck bereits sehr lange warte. Sie spricht sich dafür aus, dass möglichst noch in 2019 mit den Renovierungsarbeiten begonnen werde.

Herr Pint erklärt, dass die Baumaßnahmen in den Räumlichkeiten der OGS dringend durchgeführt werden müssen und es richtig sei, dass die Räumlichkeiten für die Ferienbetreuung und die Sporthallennutzung somit nicht zur Verfügung stehen können. Die Verwaltung habe Probleme, einen Transport zu unterschiedlichen Zeiten sicher zu stellen. Zudem sei den Eltern zuzumuten, dass sie den Transport in Fahrgemeinschaften selber organisieren. In Einzelfällen bringen Eltern jetzt ihre Kinder auch in andere Schulen zur Betreuung wenn es nicht anders möglich sei.

Herr Thies bedauert die Fördermittelabsage für das Projekt "Sport Am Beeckbach".

Eine entsprechende Zu- oder Absage wurde bereits seit längerer Zeit erwartet, somit konnte auch nicht vorher mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Fertigstellung des Projektes sowie die Hauptmittelabfrage sei für das Frühjahr 2020 geplant.

Frau Heilwagen ergänzt, dass es sich bei den Renovierungsarbeiten in Rath-Anhoven um eine Maßnahme zur Sicherung des Brandschutzes und zur Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege handele die dringend erforderlich sei und nicht um eine freiwillige Maßnahme.

Frau Otten verdeutlicht, dass ihre Fraktion nicht die Maßnahme an sich kritisiere sondern den Umgang mit den betroffenen Eltern.

Herr Bonitz erkundigt sich warum ein solches Defizit in Sachen Brandschutz erst jetzt bekannt wurde.

Frau Heilwagen sagt, dass dies bei Überprüfungen im laufenden Entscheidungsprozess aufgefallen sei und versichert, dass die Verwaltung sich zur Zeit mit einer provisorischen Maßnahme behelfe.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 28 (BM, CDU, SPD, Die Linke, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, Freie Wähler)

Ablehnung: 3 (FDP)

Enthaltung: 0

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg genehmigt den überplanmäßigen Aufwand beim Produktsachkonto 030105 521100 – GS Rath-Anhoven - Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen in Höhe von 95.000,- €  aufgrund erforderlicher baulicher Maßnahmen des Brandschutzes und der Ertüchtigung der Flucht- und Rettungs­wege im Gebäude, sowie aufgrund von Maßnahmen im Außenbereich des Schul­grundstücks.

Die Mittel für den überplanmäßigen Aufwand werden durch eine Übertragung in Höhe von 95.000,- € vom Produkt­sachkonto 030102 521100 – Grundschule Beeck – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen  zur Verfügung gestellt.

 

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