09.07.2019 - 5.1 "Erneuerung der Beleuchtungsanlage Helpensteins...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Allerdings bittet sie, dass, wenn nochmal eine solche Maßnahme durchgeführt werde, eine Bürgerversammlung einzuberufen, um die Bürger aufzuklären und um den Unmut möglichst klein zu halten.

Herr Nelsbach möchte wissen, wie hoch die Kosten für die Erstellung des Bescheides waren.

Herr Thies sichert eine Lieferung der Zahlen zum Protokoll zu.

Antwort der Verwaltung:

Für das Verfahren zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf der Helpensteinstraße nach dem KAG und der Satzung der Stadt Wegberg werden Verwaltungskosten im Fachbereich 302 von ca. 980 Euro anfallen (Aufbereitung Grundstücksdaten und Eigentumsverhältnisse, zeichnerische Ermittlung der beitragsrelevanten Flächen, Außendienste zur Ermittlung der Geschossigkeit bei Wohnbebauung, Aufbereitung der Kosten nach KAG, Kostenverteilung, Bescheiderstellung, Versand).

Nicht berücksichtigt sind Kosten beteiligter Fachbereiche für die Buchung (Sollstellung) der einzelnen Fälle (Grundstücke) und mögliche Kosten für die Bearbeitung von Mahnungen und Vollstreckungen.

 

Die Schlußrechnungen liegen noch nicht vor. Die Maßnahme vor Ort ist abgeschlossen. Bescheide erfolgen nach Erhalt der Schlußrechnungen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 31 (BM, CDU, SPD, Die Linke,Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, FDP)

Ablehnung:  2 (Freie Wähler)

Enthaltung:  0

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Beschluss:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Anlieger und Grundstückseigentümer der Helpensteinstraße zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung zur Kenntnis und beschließt:

a)     den Antrag bzw. die Anregungen zur Rücknahme der Ausschussentscheidung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung aus den vorgenannten Gründen dem Inhalt nach zurückzuweisen.

 

b)     von den Regelungen der Straßenbaubeitragssatzung zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 KAG nicht abzuweichen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=18190&selfaction=print