10.09.2019 - 2.1 Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB für den Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Nießen bemängelt die schwarz/weiss Darstellung auf der Anlage zur Vorlage. Er spricht sich dafür aus, zuküftig farbiges Kartenmaterial zur besseren Erkennbarkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Ratsfrau Otten erkundigt sich hinsichtlich einer möglichen Ausweitung des Geltungsbereiches.

Der Techn. Beigeordenete erläutert, dass die vorliegende Darstellung bereits den maximal möglichen Umfang darstelle.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 21

Ablehnung: 0  

Enthaltung: 1 (Frau Otten)

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung der Außenbereichssatzung Watern zu beschließen.

 

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich von Watern und umfasst Teile des Mühltalweges sowie die Straßen Zur Bischofsmühle, Weiherweg und Schilfweg. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, für das Plangebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB zu erlassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist der § 35 (6) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S.3634). Die Rechtsvorschrift gilt in der derzeit gültigen Fassung.