05.09.2019 - 6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock verliest die beigefügte Stellungnahme des Handelsverband Nordrhein-Westfalen „zum verkaufsoffenen Sonntag 29.09.2019 in Wegberg“.

Zudem teilt er, in Rücksprache mit dem Betreiber des Streetfood-Festivals und der Werbegemeinschaft, mit, dass Standort des Festivals nun der Rathausplatz sein werde.

Herr Nießen erkundigt sich, wie hoch das Risiko sei, dass Verdi gegen den Verkaufsoffenen Sonntag klagen werde.

Herr Stock schätzt dieses Risiko gleich Null ein.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 29 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler, Ratsfrau Dahmen-Langela, Ratsherr Kuhr)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   1 (SPD)

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem weiteren verkaufsoffenen Sonntag (29.09.2019)

Aufgrund des § 6 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23), wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom ………folgende Verordnung erlassen:

§ 1

Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen am Sonntag, dem 29.09.2019, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Wegberger Fußgängerzone, 41844 Wegberg auf der Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz.

 

§ 2

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

 

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=18296&selfaction=print