17.09.2019 - 1.7 Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen führt aus, dass die Vorlage rechtlich einwandfrei dargestellt worden sei. Die Intention des Bürgerantrages sei jedoch, dass für die Errichtung der Ladesäule für Elektro-Fahrzeuge alternative Standorte geprüft werden sollten. Im Bereich „An der Kull“, wo ein hoher Parkplatzbedarf bestehe, gehen durch die Errichtung der Ladesäule für Elektro-Fahrzeuge Parkplätze für „normale“ Fahrzeuge verloren.

 

Herr Becker fragt in Bezug auf die Nutzung der Parkplätze nach, wer auf den mit Piktogrammen gekennzeichneten Parkplätzen parken könne. Er merkt an, dass zusätzliche Parkplätze benötigt werden.

 

Frau Karneth antwortet, dass das Piktogramm zeige, dass dort nur Elektro-Autos parken dürfen.

 

Herr Schulz ergänzt, dass im Verlauf der Straße „An der Kull“ weitere Parkplätze zur Verfügung stehen, auf die ausgewichen werden könne.

 

Herr Becker fragt nach der Anzahl der Parkplätze, die im Bebauungsplan festgeschrieben seien.

 

Frau Karneth erklärt, dass im Bebauungsplan nur Bereiche für Parkflächen, aber keine Anzahl an Parkplätzen festgeschrieben seien.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt fest, dass diese Ausführung mit in den Beschlussvorschlag und somit mit in die Begründung des Bescheides an den Antragsteller aufgenommen werden solle.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Die Verwaltung schlägt dem TKSV vor, auf Grund der vorstehenden Begründung, das Schreiben vom 08.07.2019 zur Kenntnis zu nehmen und dieses zurück in die Verwaltung zu verweisen. Der Verwaltung wird der Auftrag erteilt, dem Antragsteller dies zu Bescheiden und die oben genannten Ausführungen in die Begründung aufzunehmen.

 

Darüber hinaus sind die in der Sitzung genannten Ausführungen bezüglich der Parkplätze mit in die Begründung aufzunehmen.