29.10.2019 - 6.1.1 Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB für den Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dahmen-Langela erkundigt sich, warum einige Baugebiete im Plan ausgeklammert seien und ob diese Flächen nachträglich als Bauland ausgewiesen werden können.

Herr Thies sagt, dass die Verwaltung abgewogen habe und erklärt, dass sobald die Beteiligungsverfahren starten, diese Gebiete entsprechend aktualisiert werden.

 

Herr Nelsbach fragt, warum seitens der Verwaltung dieser Flächenzuschnitt gewählt und mögliche Anregungen aus der Bevölkerung nicht beachtet wurden.

Herr Thies erklärt, dass es aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen zu dieser Zuordnung gekommen sei. Er halte es für sinnvoll, das normale Verfahren zunächst wie geplant durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 31 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, FDP)

Ablehnung:   0

Enthaltung:     3 (Freie Wähler, Frau Dahmen-Langela)

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Beschluss:

Der Rat beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung Watern.

 

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich von Watern und umfasst Teile des Mühltalweges sowie die Straßen Zur Bischofsmühle, Weiherweg und Schilfweg. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, für das Plangebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB zu erlassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist der § 35 (6) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S.3634). Die Rechtsvorschrift gilt in der derzeit gültigen Fassung.

 

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