29.10.2019 - 6.1.6 Bebauungsplan III-7, Dalheim-Rödgen - Rödgener ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

a)     die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.09.2018 zum Bebauungsplan III-7, Dalheim-Rödgen – Rödgener Straße und

b)     die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan III-7, Dalheim-Rödgen – Rödgener Straße.

 

Die Plangebiete befinden sich südlich der Straße Marienberg, nördlich der Straße Hessenfeld und westlich der Rödgener Straße. Die genaue Abgrenzung der Plangebiete sind in den beigefügten Kartengrundlagen eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zur Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zu schaffen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung und ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit §§ 2 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

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