19.11.2019 - 2.1 Dreizehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Di., 19.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Nießen erkundigt sich, mit Bezug auf Absatz 3 des Sachverhaltes, wo die Aufwendungen für die Beseitigung von illegalen Müllentsorgungen in der Gebührenrechnung ausgewiesen seien.
Herr Lenzen erläutert, dass diese in den Inneren Verrechnungen des Baubetriebshofes enthalten seien und nicht als Einzelbetrag aufgeführt wurden.
Anmerkung der Schriftführung:
Aufgrund der Anmerkung in der Stellungnahme des RPA zur Gebührenkalkulation wurde diese im Anschluss an die Sitzung hinsichtlich der Einwohnerzahl überarbeitet und ist in der aktuellen Fassung der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 die nachstehende Änderungssatzung zu beschließen:
Dreizehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Stadt Wegberg vom …
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom
23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), des § 9 des Landesabfallgesetzes vom
21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07. April 2017 (GV. NRW. S. 442), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg, zuletzt geändert durch die zwölfte Änderungssatzung vom 19. Dezember 2018, wird wie folgt geändert:
1) In § 5 Absatz 1 Buchst. A) a) wird die Zahl „38,10“ durch die Zahl „42,80“
ersetzt.
2) In § 5 Absatz 1 Buchst. A) b) wird die Zahl „60,90“ durch die Zahl „68,50“
ersetzt.
3) In § 5 Absatz 1 Buchst. A) c) wird die Zahl „76,10“ durch die Zahl „85,60“
ersetzt.
4) In § 5 Absatz 1 Buchst. A) d) wird die Zahl „609,00“ durch die Zahl „685,00“
ersetzt.
5) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) a) Satz 3 wird die Zahl „0,25“ durch die Zahl „0,26“
ersetzt.
6) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) b) Satz 2 werden die Zahl „0,25“ durch die Zahl
„0,26“ und die Zahl „5,00“ durch die Zahl „5,20“ ersetzt.
7) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) c) werden die Zahl „62,50“ durch die Zahl „65,00“,
die Zahl „100,00“ durch die Zahl „104,00“, die Zahl „125,00“ durch die Zahl
„130,00“ und die Zahl „1.000,00“ durch die Zahl „1.040,00“ersetzt.
8) In § 5 Absatz 3 Satz 2 wird die Zahl „44,43“ durch die Zahl „47,41“ ersetzt.
9) In § 5 Absatz 4 Satz 3 wird die Zahl „0,69“ durch die Zahl „0,74“ ersetzt.
10) In § 5 Absatz 4 Satz 4 wird die Zahl „7,22“ durch die Zahl „7,71“ ersetzt.
11) In § 5 Absatz 5 Buchstabe a) wird die Zahl „9,84“ durch die Zahl „10,10“ ersetzt.
12) In § 5 Absatz 5 Buchstabe b) wird die Zahl „94,61“ durch die Zahl „99,81“ ersetzt.
13) In § 5 Absatz 6 2. Buchstabe a) wird die Zahl „187,72“ durch die Zahl „200,46“ ersetzt.
14) In § 5 Absatz 6 2. Buchstabe b) wird die Zahl „75,92“ durch die Zahl „81,12“ ersetzt.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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34,7 kB
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