11.02.2020 - 2.2 Entwurf der Haushaltssatzung 2020

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock verließt folgende Stellungnahme:

 

„Rede des Bürgermeisters zur Sitzung des

Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2020 (TOP 2.2)

 

- Es gilt das gesprochene Wort –

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

am 24.11.2019 hat die Kämmerin den Haushalt für 2020 aufgestellt, welcher am 12.12.2019 an Sie, Kolleginnen und Kollegen, nach Bestätigung durch den Bürgermeister vorgelegt worden ist.

 

Hierin war ein Investitionsvolumen von rund 15 Millionen Euro vorgesehen. Ein Investitionsvolumen, was notwendig ist, um den Investitionsstau aufzuarbeiten. Die dort vorgesehenen Maßnahmen sind keinesfalls ein „Wunschkonzert“, sondern dringend notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur.

 

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.1.2020 fand ein Antrag der FDP-Fraktion mit den Stimmen der CDU und Aktiv für Wegberg die Mehrheit, wonach das Investitionsvolumen um rund sieben Millionen Euro reduziert werden soll. Damit sollen im Jahr 2020 lediglich acht Millionen Euro investiert werden.

Ferner sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich um „bis zu zwei Millionen“ erzielt werden.

Heute diskutieren wir über Investitionen von rund 9,9 Millionen Euro. Hiervon sind rund 5,8 Millionen Euro durch investive Einzahlungen gedeckt. Ferner sieht der Änderungsentwurf vor, im konsumtiven Bereich rund 1,2 Millionen Euro einzusparen.

 

Und um Ihren Einwand „Warum denn nicht gleich so?“ vorwegzunehmen:

 

Weil wir uns das ursprünglich geplante Volumen zutrauen und sicher sind, es in 2020 umzusetzen. Weil wir mittlerweile in der Verwaltung personell so stark aufgestellt sind, dass wir die anfallenden Arbeiten erledigen können; insbesondere im Tiefbau ist der Fachbereich nach Jahren der personellen Unterbesetzung wieder vollzählig. Und schließlich, weil wir die Maßnahmen, die wir dieses Jahr nicht umsetzen, im nächsten Jahr umsetzen müssen und damit den Investitionsstau nicht abbauen, sondern verlängern.

 

Deswegen gestatten Sie mir, bevor ich auf die Schwerpunkte der Investitionen eingehe, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein offenes Wort:

Sie sind am 25. Mai 2014 in den Rat der Stadt Wegberg gewählt worden, weil Sie Verantwortung für die Stadt Wegberg, Ihre Stadt, übernehmen wollten.

Diese Verantwortung drückt sich im Rahmen der Haushaltsberatungen darin aus, dass der Rat durch Beschlüsse Prioritäten und Schwerpunkte für das kommende Haushaltsjahr setzt. Dieser Verantwortung war sich der Rat in dieser Wahlzeit bisher immer bewusst und hat durch entsprechende Änderungsbeschlüsse den Verwaltungsvorschlag des Haushalts mal mehr und mal weniger zu seinem Haushalt gemacht. So sieht es die Gemeindeordnung vor und das ist mein Verständnis von Verantwortung und einem miteinander Ringen um die richtige Politik für unsere Stadt.

In diesem Jahr, dem Jahr der Kommunalwahl, ist aber irgendwie alles anders: In diesem Jahr gibt eine Mehrheit, bestehend aus CDU, Aktiv für Wegberg und FDP, diese Verantwortung an die Verwaltung zurück. Dieses Vorgehen sieht die Gemeindeordnung nicht vor. Um das nochmal deutlich zu sagen: Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, durch konkrete Änderungsanträge die Schwerpunkte für 2020 festzulegen und, wenn so gewollt, die Summen zu reduzieren.

 

Im Gegensatz zu Ihrem Verhalten nehme ich den Auftrag ernst und habe mit meinen Kolleginnen und Kollegen hier im Rathaus in den letzten eineinhalb Wochen sämtliche Ausgabepositionen nochmals auf den Prüfstand gestellt und Kürzungen vorgenommen, die teilweise über das Verantwortbare hinausgehen.

 

Hierfür möchte ich allen Beteiligten, also den Dezernenten, den Fachbereichsleitungen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mein ganz herzliches Dankeschön aussprechen.

 

Die vorgelegten Änderungsansätze stellen die äußerste Grenze dessen dar, was für die Stadt Wegberg zum Substanzerhalt und einer gesunden Weiterentwicklung erforderlich ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert und in der Lage, die Maßnahmen umzusetzen und sich dafür einzusetzen, dass unsere Stadt auch zukünftig attraktiv bleibt.

 

Im Einzelnen schlägt die Verwaltung vor, in folgende Bereiche zu investieren:

 

Schulen: 1.024.900 €
davon Digitalisierung: 477.500 €

Kindergärten 968.600 €

Kanalnetz: 2.435.000 €

Straßennetz 877.000 €

Bahnhofvorplatz 540.000 €
davon Fördermittel -436.000 €

Feuerwehr 288.000 €
Baubetriebshof 675.000 €

 

Hinzukommen noch rund 1,6 Millionen Euro für die Sanierung der Radwege an Landesstraßen (L126, L367 und L400), die den Haushalt nicht belasten.

 

Keine Investitionen planen wir jetzt in folgenden Bereichen:

OGS-An- und Umbauten (wir brauchen die Anbauten dringend und können es unseres Erachtens nicht leisten, auf ggfs. in Aussicht gestellte Fördermittel zu warten, sehen uns dazu aber gezwungen)

Maßnahme „Heuchter Bruch“ wird verschoben

Straßensanierungen werden aufgeschoben

Maßnahmen zur LED-Umrüstung aufgeschoben

Fahrradabstell- und Zaunanlage im Schulzentrum

Erschließungsmaßnahmen (z. B. Gewerbegebiet Rath-Anhoven nach 2021 verschoben)

 

Im konsumtiven Bereich werden wir weitere Einsparungen im Personalbereich, wie die Stelle zur Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes, im Instandhaltungsaufwand der städtischen Gebäude und Straßen vornehmen. Wir haben es nicht geschafft, den geforderten Betrag von zwei Millionen Euro zu erreichen, weil wir ein Ergebnis hierüber hinaus nicht verantworten können.

Gleichwohl werden die rund 1,2 Millionen Euro einen Beitrag zu Konsolidierung leisten.

 

Durch die Einsparungen im investiven Teil von rund 5,3 Millionen Euro und den Einsparungen konsumtiv von rund 1,2 Millionen Euro erreichen wir im Gesamtergebnishaushalt eine Verbesserung von 1,3 Millionen Euro.

Abschließend planen wir für das Haushaltsjahr 2020 mit einem Defizit von rund 1,5 Millionen Euro, welches durch die Ausgleichsrücklage komplett gedeckt wird und der Haushalt somit formal ausgeglichen ist. Eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ist damit nicht erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund lade ich Sie ein, Ihre Verantwortung anzunehmen und den Haushalt 2020 heute zu beraten, ggfs. zu verändern und dem Rat zur Beschlussfassung am nächsten Dienstag zu empfehlen.

 

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

 

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Anschließend schlägt Herr Stock vor, zuerst die Budgets einzeln und im Anschluss daran die Investitionsliste (Stand: 07.02.2020) zu beraten.

 

Frau Otten spricht der Verwaltung für die umfangreichen zusätzlichen Arbeiten ihren Dank aus. Die nun vorliegende Liste sei eine gute Basis für weitere Diskussionen und zeige, dass der Sparauftrag durch die Verwaltung ernst angenommen wurde. Ihrer Fraktion sei bewusst, dass sparen auch einige Zugeständnisse bedeute und die entstandenen Reduzierungen bei einigen Projekten zu einer zeitlichen Verschiebung führen werden.

Frau von den Driesch weißt die in der Stellungnahme getätigten Vorwürfe, von ihrer Fraktion. Ihre Fraktion habe sich bereits in den vergangenen Jahren gegen jegliche Ermächtigungsübertragungen ausgesprochen.

 

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Anschließen lässt Herr Stock über das Budget des Dez. I beraten:

Herr Nießen fragt zum Produkt 01 08 00 „Personalmanagement“ Kostenstelle 54 12 51 „Mitarbeiterfortbildung“, wie sich die Planungssumme in Höhe von 370.000 € zusammen setzt.

Anmerkung des Fachbereichs Zentrale Verwaltungssteuerung zur Niederschrift:

Für das Produktsachkonto sind nunmehr durch Einsparungen (siehe hierzu auch konsumtive Übersicht) in 2020 und die Folgejahre (2021 bis 2023) insgesamt ein Betrag von 360.000 Euro eingeplant. Generell werden Fortbildungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen aller Fachbereiche hierunter gefasst. So werden beispielsweise Fortbildungen in den Themen Erwerb des Angestelltenlehrgangs II, Praxisseminare im Arbeits- und Tarifrecht, Schwerbehindertenrecht, Prüferschulungen, Praxisseminare im Kommunalrecht, im Melderecht, Schulungen im Bereich Standesamtswesen, Schulungen in IT-Fachverfahren, Seminare im Bereich technischer Prüfungen, Datenschutz, Versicherungswesen, Streetwork, Elternbeiträgen, Gebührenkalkulationen, Klimaschutz, Landesbauordnung, Kanalnetz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Fachkräfteausbildung, Verkehrssicherungspflicht, Liegenschaftsmanagement, Insolvenzrecht, Vollstreckungsrecht in dieser Position zusammengefasst. Ebenso werden verstärkt in den Folgejahren Fortbildungen für die digitale Kompetenz, Schulungen für Führungskräfte und ein entsprechendes Führungskräfte-Coaching benötigt.

 

Weiter fragt Herr Nießen nach, ob bereits überlegt wurde, die unter dem Produkt 01 10 01 „Informationstechnische Infrastruktur“ genannte Kostenstelle 52 79 00 „Sonst. besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand“ hausintern zu bearbeiten.

Herr Bertrams erklärt, dass dies nicht möglich sei, da die Verwaltung an das Rechenzentrum angeschlossen sei und somit bestimmte Programme nicht eigenständig ausgeführt werden können. Weiter erläutert er, dass hierfür auch die personellen Kapazitäten fehlen würden.

 

 

In den Budgets der Dezernate II und III ergaben sich seitens des Haupt- und Finanzausschusses keine Nachfragen oder Änderungswünsche.

 

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Im Anschluss an den Teilfinanzplan lässt Herr Stock über die Investitionsliste (Stand: 07.02.2020) beraten.

 

Seite 1 (lfd. Nr. 1 – 14)

Frau Otten fragt nach, ob es bei der lfd. Nr. 4 der Investitionsliste keine kostengünstigere Möglichkeit gebe, gerade vor dem Hintergrund, dass es sich hier auch um eine freiwillige Leistung handele.

Herr Thies erläutert, dass dies eine Software sei, die auf die bestehende Software aufbaue. Um Synergieeffekte bestmöglich nutzen zu können und auch um die Einarbeitung zu erleichtern, sei es Ziel gewesen, eine einheitliche Lösung zu finden.

 

Herr Nießen beantragt die Streichung der lfd. Nr. 4,5,6,7 und 9:

 

Herr Stock lässt über diesen Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   4 (FDP, Aktiv für Wegberg)

Ablehnung:  20 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Freie Wähler)

Enthaltung:    0

 

 

Seite 2 (lfd. Nr. 15 – 28)

Herr Wolters beantragt, dass die lfd. Nr. 22 und 23 nicht gestrichen, sondern mit einem Sperrvermerk versehen werden. Es handelt sich bei diesen Maßnahmen um eine gesetzliche Verpflichtung aus der auch Fördergelder generiert werden können.

Frau Otten schließt sich Herrn Wolters an. Es handele sich hier um dringend erforderliche Maßnahmen. Die CDU-Fraktion schlägt als Gegenfinanzierung vor, die lfd. Nr. 272 um die Hälfte auf 400.000,00 € zu reduzieren.

Auch die FDP Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen können sich mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion, einem Sperrvermerk auf die Maßnahme zu legen, anschließen.

Frau von den Driesch sieht dies auch so, denn so sei sichergestellt, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden können.

Herr Wolters mahnt, dass in diesem Fall ein Problem mit der Gegenfinanzierung bestehe, denn die Grundstücke seien notwendig für die weitere Entwicklung von Neubaugebieten.

Frau Kühlen ergänzt, dass dann auch bereits begonnene Grundstücksverhandlungen gefährdet seien.

Daraufhin spricht sich Frau von den Driesch auch für einen Sperrvermerk aus.

Frau Otten erkundigt sich nach einem anderen Vorschlag zur Gegenfinanzierung.

Herr Wolters ist der Auffassung, dass die Verwaltung dies auch ohne eine entsprechende Gegenfinanzierung schultern könne.

Frau Kühlen führt aus, dass diese hohe Summe eine Nachtragshaushaltssatzung auslösen werde.

Auf Nachfrage von Frau Otten führt Frau Kühlen weiter aus, dass es sich bei der lfd. Nr. 272 um zwei Grundstücksgeschäfte handele.

Herr Stock stellt den SPD-Antrag, die lfd. Nr. 22 und 23 nicht zu streichen, diese aber mit einem Sperrvermerk zu versehen, zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler)

Ablehnung:     0

Enthaltung:  10 (CDU)

 

 

Herr Arndt stellt den Antrag, die Maßnahme der lfd. Nr. 24 nicht zu streichen und dafür mit einem Sperrvermerk zu versehen, denn hier könnten laut Sachverhalt Fördermittel generiert werden.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   9 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen)

Ablehnung:   15 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler)

Enthaltung:    0

 

 

Herr Wolters beantragt zur lfd. Nr. 26, dass die Maßnahme mit Blick auf die 75 %-ige Förderungssumme bestehen bleiben solle.

Herr Thies führt aus, dass ein entsprechender Förderbescheid zwar noch nicht vorliege, wenn dieser eingehe er aber eine Gültigkeit von 12 Monaten besitze.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   9 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen)

Ablehnung:   15 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler)

Enthaltung:    0

 

 

Seite 3 (lfd. 29 - 43)

Frau von den Driesch fragt zur lfd. Nr. 31, ob diese Maßnahme neu hinzugekommen sei. Frau Kühlen führt aus, dass der Betrag i.H.v. 393.750,00 € negativ umgeschichtet worden sei. Eine entsprechende Vorlage wurde für den Rat am 18.02.2020 vorbereitet.

 

Frau Otten fordert zur lfd. Nr. 36 „Neubau der Feuerwache Wegberg“ von allen Beteiligten absolute Kostendisziplin. Die 8,7 Mio € seien als Gesamtpreis inkl. Ausstattung zu verstehen. Auf Grund dessen spricht sie sich für einen Sperrvermerk aus.

Herr Thies führt aus, dass eine absolute Kostendeckung zum jetzigen Zeitpunkt, auch unter Beachtung der Vergaberichtlinien, schwierig sei.

Frau Otten fragt nach, ob es eine andere Möglichkeit der Kostendisziplin bzw. der Kostenkontrolle gebe.

Herr Thies erklärt, dass sich die Verwaltung zurzeit in der konkreten Kostenberechnung befinde, weitere und genauere Informationen werden für den nächsten Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben vorbereitet werden.

Herr Wolters sagt, dass auch seine Fraktion sich selbstverständlich auch für eine Kostendisziplin ausspreche, weist aber darauf hin, dass der Neubau der Feuerwache einstimmig im Rat beschlossen wurde und dieses komplexe Thema sinnvollerweise im Fachausschuss erörtert werden solle.

Herr Nießen erklärt, dass der Haupt- und Finanzausschuss in der Verantwortung sei und er sich ganz klar für den Vorschlag der CDU, einer Kostendeckelung, ausspreche.

Frau von den Driesch ergänzt, dass man es den Bürgern schuldig sei; die Kosten im Rahmen und im Auge zu halten.

Abschließend wird sich nach eingehender Diskussion darauf verständigt, dass der Antrag im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe behandelt werden solle.

 

Herr Wolters beantragt die lfd. Nr. 39 und 40 nicht zu streichen. Durch diese Maßnahme lasse sich Geld einsparen bzw. einnehmen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:    9 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Freie Wähler)

Ablehnung:   15 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP,)

Enthaltung:     0

 

 

Seite 4 (lfd. Nr. 44-61)

Außerdem beantrag Herr Wolters die lfd. Nr. 55 und 56 nicht zu streichen. Eine externe Beauftragung würde zusätzliche Kosten verursachen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   9 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen)

Ablehnung:   14 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP)

Enthaltung:    1 (Freie Wähler)

 

 

Frau Otten beantragt die lfd. Nr. 50 nicht zu streichen, hier liege bereits ein entsprechender Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben vor, und die lfd. Nr. 60 um ein Jahr zuschieben.

Frau von den Driesch kann die Intention der CDU-Fraktion nachvollziehen, sperrt sich aber gegen die Maßnahme des „Einsperrens“. Auf Grund dessen werde ihre Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten.

Abstimmungsergebnis zur lfd. Nr. 50:

Zustimmung: 21 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP)

Ablehnung:     0

Enthaltung:    3 (Freie Wähler, Aktiv für Wegberg)

 

Herr Thies führt aus, dass die Maßnahme zur lfd. Nr. 60 bereits um ein Jahr geschoben wurde.

Abstimmungsergebnis zur lfd. Nr. 60:

Zustimmung:   15 (CDU, Freie Wähler, Aktiv für Wegberg, FDP)

Ablehnung:       9 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen)

Enthaltung:      0

 

 

Herr Nießen beantragt, dass die lfd. Nr. 59 mit einem Sperrvermerk versehen werden solle bis klar sei, ob eine interkommunale Zusammenarbeit zustande komme.

Herr Thies erklärt, dass aktuell Gespräche stattfinden. Mit einem zeitnahen Beginn Anfang März sei zu rechnen.

Frau Otten und Herr Wolters sprechen sich gegen einen Sperrvermerk aus.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   2 (FDP)

Ablehnung:   22 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, Freie Wähler)

Enthaltung:    0

 

 

Seite 5 (lfd. Nr. 62 – 83)

Herr Wolters beantragt, dass der Betrag i.H.v. 9.300,00 € der lfd. Nr. 74 erhalten bleiben solle.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   9 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen)

Ablehnung:    15 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler)

Enthaltung:    0

 

 

Seite 8 (lfd. Nr. 141 – 169)

Herr Nießen fragt nach, ob es realistisch sei, dass die lfd. Nr. 152 und 153 in den Fördertopf kommen.

Herr Thies führt aus, dass einiges dafürspreche, mit den Fördermitteln allerdings nicht vor März zu rechnen sei.

 

Frau Otten beantrag für die lfd. Nr. 155 und 156 einen Sperrvermerk.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig

 

 

Herr Nießen erkundigt sich zur lfd. Nr. 159 nach den Gründen für die Ersatzbeschaffung außer dem Altersgrund.

Herr Thies führt aus, dass es sich um zusätzliche notwendige Sonderbauwerke handelt, da mit diesem Fahrzeug auch massive Lasten transportiert werden und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Herr Gaspers ergänzt, dass es sich auch um das Bereitschaftsfahrzeug der Kläranlage handele und es jährlich ca. 200.000 km fahre.

 

 

Seite 9 (lfd. Nr. 170 – 214)

Frau von den Driesch fragt zur lfd. Nr. 175 nach, warum hier vorher nur Kosten i.H.v. 65.000 € geplant waren.

Herr Gaspers sagt, dass dies die aktuelle Kostenberechnung sei, vorher sei es nur eine Kostenschätzung gewesen.

Weiter fragt Frau von den Driesch bei den lfd. Nr. 207 und 208 nach, warum bereits schon Mittel für 2020 eingeplant seien die Kosten aber erst in 2022 anfallen.

Herr Gaspers führt aus, dass dies ein Druckfehler sei, die Kosten entstehen bereits in 2020.

 

Frau Schmitz stellt den Antrag die lfd. Nr. 177 – 181 und m186 – 204 nicht zu schieben.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:    3 (Bündnis90/Die Grünen, Freie Wähler)

Ablehnung:     21(BM, CDU, SPD, Aktiv für Wegberg, FDP)

Enthaltung:      0

 

 

Seite 10 (lfd. Nr. 215 – 260)

Auf Nachfrage von Frau von Driesch sagt Herr Gaspers, dass es sich bei der lfd. Nr. 220 nun auch um die genauen Kosten handele.

 

 

Seite 11 (lfd. Nr. 261 – 287)

Frau Otten beantragt für ihre Fraktion zur lfd. Nr. 272 den Ansatz auf 400.000 € zu reduzieren außerdem fragt sie nach, welches Grundstück aus dem Masterplan sich hinter der lfd. Nr. 282 verberge.

Herr Thies sagt, dass es sich um das besagte Grundstück handele.

Herr Wolters entgegnet dem Antrag der CDU-Fraktion, dass dann in Kauf genommen werden müsse, dass das Grundstücksgeschäft nicht zustande komme.

Frau Otten erklärt, dass eine über- und außerplanmäßige Ausgabe aus einem anderen Budget auch möglich sei.

Frau Kühlen schlägt vor, dass die geplanten 110.000 € für die Erschließung in 2020 bei der lfd. Nr. 282 in 2021 geschoben werden können.

Frau Otten sagt, wenn für 2020 die Kosten i.H.v. 110.000 € für die Erschließung und die Kürzung in 2021 i.H.v. 200.000 € erfolge, dann ziehe sie den Antrag zurück.

Herr Stock lässt darüber abstimmen, die lfd. Nr. 282 um 110.000 € zu kürzen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  einstimmig

 

 

Herr Nießen erkundigt sich, was sich hinter der lfd. Nr. 262 verbirgt.

Frau Karneth führt aus, dass dies die Geschwindigkeitsmessgeräte, die im letzten TKSV beraten wurden, seien.

 

 

Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Freie Wähler)

Ablehnung:  0

Enthaltung:  5 (CDU, FDP, Aktiv für Wegberg)

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg der Haushaltssatzung 2020 einschließlich der beschlossenen Änderungsanträge mit ihren Anlagen zuzustimmen.