28.04.2020 - 6 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes I-3A, W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock übergibt, auf Grund von Befangenheit, Herrn Ersten stellvertretenden Bürgermeister Georg Schmitz die Sitzungsleitung.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig (ohne Teilnahme von Herrn Bürgermeister Stock)

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-3A, Wegberg – Beeckerheide West / 7. Änderung.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Gemarkung Wegberg und umfasst die Wohngrundstücke Heidekamp 18, 20 und 22. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von zwei zusätzlichen Einfamilienhäusern innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Gemäß § 13 a BauGB wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.