28.04.2020 - 10.1 Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Zusätze:
- Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 GO NRW
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 28.04.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW beschließen Herr Bürgermeister Michael Stock und Ratsfrau Petra Otten:
- Die Stadt Wegberg erlässt die Elternbeiträge, die auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagschule im Primarbereich“ für den Monat April 2020 entstanden sind. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden von der Verwaltung ohne vorherigen Antrag der Eltern erstattet.
- Die Stadt Wegberg setzt die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat März 2020 aus. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch den Kreis Heinsberg werden bereits gezahlte Beiträge erstattet.
