19.05.2020 - 2.1 Bebauungsplanverfahren VII-4, Uevekoven - Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Di., 19.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Bonitz teilt mit, dass die Meinungsbildung innerhalb seiner Fraktion im Hinblick auf die Fuß- und Radwegesituation entland der Erkelenzer Straße uneinheitlich gewesen sei. Er regt hierzu die nochmalige Kontaktaufnahme seitens der Verwaltung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW an.
Ratsfrau Otten bestätigt diese Position auch für ihre Fraktion. Das Land NRW sei Straßenbaulastträger in diesem Bereich. Hier sollten Gespräche im Bezug auf Schulwegsicherung sowie Sicherung des Fußgänger- und Radfahrverkehrs erfolgen.
Ratsherr Arndt bestätigt diese Haltung auch für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Ratsfrau von den Driesch erkundigt sich hinsichtlich der in einem früheren Planungsstand ursprünglich vorgesehenen Tankstelle.
Ratsherr Nelsbach erkundigt sich zu den Abhängigkeiten der Tankstelle im Bezug auf die Ausweisung einer Trinkwasserschutzzone im Bereich Uevekoven.
Herr Thies erläutert, dass für das Plangebiet aktuell keine Trinkwasserschutzzone ausgewiesen sei. Er übergibt zu diesem Punkt an Frau Wagener vom Planungsbüro Dr. Jansen aus Köln. Dieses Büro sei vom Investor mit der Erstellung der Planunterlagen beauftragt.
Frau Wagener begrüßt die Ausschussmitglieder und erläutert, dass aktuell keine Wasserschutzverordnung für diesen Bereich aktiv sei. Seitens des Eigentümers sei eine Tankstelle gewünscht. Ob eine Tankstelle tatsächlich komme, könne zurzeit noch nicht gesagt werden.
Wenn die Verordnung in Kraft trete, sei eine Tankstelle dort wahrscheinlich ausgeschlossen. Schadensansprüche des Eigentümers sehe sie aufgrund dieser Sachlage keine. Eine anderweitige Nutzung der Flächen sei schließlich möglich.
Ratsfrau von den Driesch betragt den Ausschluss von Tankstellen in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan festzulegen.
Der Ausschussvorsitzenden ruft diesen Antrag zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 (Bündnis90/Die Grünen + Aktiv für Wegberg + 1x SPD)
Enthaltung: 0
Ablehnung: 18 (CDU + FDP + Freie Wähler Wegberg + 5x SPD)
Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg auf Ausschluss von Tankstellen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes VII-04, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße ist damit abgelehnt.
Anschließend ruft der Ausschussvorsitzende den Beschlussvorschlag gemäß der Beratungsvorlage zur Abstimmung auf.
Beschluss:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 10 und 11 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, entsprochen wird und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf übernommen werden.
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2. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan VII-4, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße in der geänderten Fassung als Satzung zu beschliessen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, das Gelände der ehemaligen Ziegelei in Uevekoven als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt am nördlichen Rand von Uevekoven und erstreckt sich über das Gelände der ehemaligen Ziegelei. Die genaue Abgrenzung ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (Anlage 1).
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der aktualisierten Fassung als Entscheidungsbegründung (Stand: 08.05.2020) übernommen.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung- (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232)
Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan VII-4, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße in Kraft. |
