23.06.2020 - 6.1.1 Bebauungsplanverfahren VII-4, Uevekoven - Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bonitz teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese den Beschlussvorschlag mittragen werde. Wichtig sei aber in diesem Zusammenhang, dass mit dem Straßenbaulastträger weitere Gespräche bezüglich der Fuß- und Radwege geführt werden müssen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 28 (BM, CDU, SPD, FDP, Freie Wähler, Ratsfrau Dahmen-Langela)

Ablehnung:   5 (Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg)

Enthaltung:   0

Reduzieren

Beschluss:

 

1.

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt- unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 10 und 11 -, dass den vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, entsprochen wird und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf übernommen werden.

 

2.

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan VII-4, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße in der geänderten Fassung als Satzung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, das Gelände der ehemaligen Ziegelei in Uevekoven als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt am nördlichen Rand von Uevekoven und erstreckt sich über das Gelände der ehemaligen Ziegelei. Die genaue Abgrenzung ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (Anlage 1).

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der aktualisierten Fassung als Entscheidungsbegründung (Stand: 08.05.2020) übernommen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung- (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232)

 

Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan VII-4, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße in Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=19278&selfaction=print