25.08.2020 - 1.9 Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW im Z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende geht eingangs dieses Tagesordnungspunktes kurz auf die rechtlichen Grundlagen hinsichtlich der als Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung deklarierten Schreiben ein.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 22

Ablehnung: 1 (Bündnis 90/Die Grünen) 

Enthaltung: 0

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt, gemäß § 7 Absatz 7, Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Wegberg vom 22.02.2017, in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 19.02.2020, von einer Prüfung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan III-4C, Arsbeck - Auf dem Kamp, 3. Teilbebauungsplan eingegangenen Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW abzusehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese eingegangenen Schreiben als Stellungnahmen im vorgenannten förmlichen Bebauungsplanverfahren zu werten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Antragsteller über diese Entscheidung zu informieren.

 

 

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