01.09.2020 - 5.3.1 Anpassung der "Richtlinien zur Vereinsförderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg wie folgt zu ändern:

 

  1. Ziffer III.3 Absatz 1

Es wird folgender Satz 4 angefügt:

 

Es werden pro Kalenderjahr maximal 3 Veranstaltungen je Verein/Kirchengemeinde bewilligt.

 

 

  1. Ziffer III.6

Es wird folgender Absatz 6.3 eingefügt:

 

Die Anträge auf Förderung von Senioren-Einzelveranstaltungen nach Ziffer 3 Absatz 1 sind mit den erforderlichen Nachweisen unmittelbar nach Durchführung der Veranstaltung, spätestens aber bis zum Ende des auf die Veranstaltung nachfolgenden Monats, einzureichen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.

 

  1. Ziffer III.6

Der bisherige Absatz 6.3 wird zum Absatz 6.4.

 

  1. Ziffer III. 4.3 der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg bezüglich des Punktes „Zuschuss Stadtsportverband“ wie folgt zu ändern:

 

Der Stadtsportverband erhält einen Zuschuss zur Förderung seiner Arbeit von

            2.500,00 € im Jahr.