01.09.2020 - 5.2.2 Bebauungsplan I-50, Wegberg - Venloer Straße - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wolters gibt zu Protokoll, dass er ausdrücklich auf den gefassten Beschluss vom 19.11.2019 (WBUV) hinweise. Dieser Beschluss bezieht sich auf die  Ausweisung von Flächen zur Errichtung von Geschosswohnungsbau (sowohl sozialer als auch freier Wohnungsbau) und diese ab sofort als ein wichtiger Punkt bei der Gestaltung von Baugebieten mit in die Planungen mit einfließen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-50, Wegberg – Venloer Straße.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Straße Kringskamp, nördlich der Straße Schwalmweg und östlich der Venloer Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.