01.09.2020 - 9 2. Finanzbericht insbesondere Auswirkungen der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Vieth verliest ergänzend zu der Anfrage der FDP-Fraktion folgende Mitteilung:

 

 

2. Finanzbericht und Anfrage der FDP-Fraktion vom 14.08.2020

 

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 14.08.2020 um Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt gebeten. Für die Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 01.09.2020 wurde fristgerecht ein Finanzbericht vorgelegt, zu dem die Kämmerin gesetzlich verpflichtet ist. Aufgrund der Kommunalwahl und der damit verbundenen Zeitschiene wurde der Bericht zum 30.09.2020 bereits für die heutige Ratssitzung erstellt. Aufgrund der benötigten Bearbeitungszeit und der Fristen des Sitzungsdienstes war der Finanzbericht bereits erstellt, als die Anfrage der FDP-Fraktion einging. Aus diesem Grund soll diese mündliche Mitteilung den Finanzbericht, um die noch offenen Fragen ergänzen.

 

  1. In welcher Höhe wurden Steuer(voraus)zahlungen aufgrund von Anträgen der Steuerbürger reduziert?

 

Antwort: Stand 31.08.2020 wurden Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen in Höhe von 852.241,33 € reduziert. Hier können wir eine leichte Verbesserung in Höhe von 8.278 € verzeichnen, da einige Gewerbetreibende die Vorausleistungen wieder aufgenommen haben. Stand 12.08.2020 betrug die Reduzierung noch 860.519,33 €.

 

 

  1. In welcher Höhe wurden Steuer- bzw. Abgabenforderungen gestundet?

 

Antwort: Es wurden Stundungen in Höhe von insgesamt 32.347,20 € gewährt. Hiervon läuft eine Stundung noch bis 30.09.2020, alle anderen Stundungen sind bereits abgelaufen.

 

 

  1. In welcher Höhe ist mit einem (Steuer) Einnahmenausfall in 2020 zu rechnen?

 

Antwort: Derzeit beträgt der Steuerausfall 862.814 €. Der hauptsächliche Ausfall ist im Bereich der Gewerbesteuer zu verzeichnen (641.767 €).

Ansatz insgesamt: 13.672.989

Ist insgesamt: 12.810.175

 

Darüber hinaus werden auch in weiteren Bereichen – wie bereits in den beiden Finanzberichten analysiert - Einnahmen wegbrechen. Hierzu gehören unter anderem OGS-Beiträge, Mieten Forum, Trauungen, Benutzungsgebühren Friedhofshallen etc.

 

 

  1. Welche nicht im Haushalt angesetzten Ausgaben sind Corona bedingt entstanden und aus welchen Titeln wurden sie beglichen.

 

Antwort: Das Land hat ein Förderprogramm zur flächendeckenden Digitalisierung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften aufgerufen. Die Teilnahme an diesem Programm bedeutet für die Stadt Wegberg Mehraufwendungen in Höhe von 50.000 € trotz der Landesförderung. Der Ausgleich dieses Mehraufwandes wird durch Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden.

 

Zu den weiteren entstandenen Aufwendungen verweise ich auf den vorliegenden Finanzbericht.

 

 

  1. Welche Hilfsmaßnahmen des Bundes bzw. des Landes sind verbindlich beschlossen, und in welcher Form mindern sie die Belastungen des städtischen Haushaltes?

 

Antwort: In erster Linie wurden von Bund und Land Maßnahmen beschlossen, die auf der einen Seite die Wirtschaft ankurbeln sollen und auf der anderen Seite Investitionen durch Förderprogramme für Kommunen (insbesondere finanzschwache Kommunen) interessant machen. (Bspw. Verlängerung KInvFöG 1. Kapitel, Förderung Sportstätten etc.)

 

Ebenso macht sich die Senkung der MwSt. auf 16% für die Stadt Wegberg bemerkbar, auch wenn dem gegenüber eine erheblicher Aufwand in Bezug auf die Steuervoranmeldungen steht.

 

Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den ausgefallenen OGS-Elternbeiträgen und es wird eine Kompensation der Gewerbesteuerausfälle an die betroffenen Kommunen geben. Alle dafür erforderlichen Meldungen an die Kommunalaufsicht sind seitens der Kämmerin fristgerecht erfolgt.

 

 

  1. Mit welchen, noch nicht beschlossenen, Hilfsmaßnahmen kann die Stadt Wegberg rechnen.

 

Antwort: Hierzu liegen keine validen Erkenntnisse vor.

 

 

 

Herr Nießen verliest anschließend eine Erklärung seitens der FDP-Fraktion und stellt die Frage, wo Wegberg Ende 2020 stehen werden.

 

Herr Wolters bedankt sich bei der Kämmerin für die Erstellung der Vorlage. Er teilt mit, dass eine 10 %-ige Einbuße bei den Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zu anderen Städten nicht schlecht sei. Er stellt fest, dass in Wegberg eine solide Haushaltsführung vollzogen werde.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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