24.11.2020 - 3.1 Bebauungsplan I-12, Wegberg - Beecker Wald / 4....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Bonitz teilt für seine Fraktion mit, dass sie sich grundsätzlich dem Beschlussvorschlag anschließen werden. Er bittet jedoch darum, den Spielplatz am Schlehenweg aufgrund der Abschaffung der Spielplatzfläche am Holunderweg entsprechend auszustatten. Derzeit befinde dieser sich in einem sehr schlechten Zustand.

 

Sachkundiger Bürger von den Driesch stellt fest, dass seine Fraktion diese Fläche weiter erhalten möchte und dieses Vorgehen für nicht zielführend halte.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, Die       Linke)

Ablehnung: 1 (Aktiv für Wegberg)

Enthaltung: 0

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-12, Wegberg – Beecker Wald / 4. Änderung zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg südöstlich des Holunderweges. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ursprünglichen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

 

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