15.12.2020 - 7 Zuwendungen für die Geschäftsführung der Frakti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten fragt, ob es korrekt sei, dass sich die Fraktionsräumlichkeiten im Privathaus des Herrn Birmann befinden würden.

Herr Stock sagt, dass zunächst der Mietvertrag vorgelegt werden müsse.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Dies erfolgte nach Sitzungsende.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, beschließt der Fraktion DIE LINKE. folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:

 

  •            Mietkostenzuschuss ab dem 01.11.2020 in Höhe von monatlich 200,00 €.
  •            Weitere beantragte Kosten für z.B. eine adäquate EDV-Ausstattung Höhe von   max. 1.000,00 €.

 

Die entstandenen Kosten sind der Verwaltung entsprechend nachzuweisen.