15.12.2020 - 8.1.1 Erklärung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation:

 

  1. Es wird festgestellt, dass keiner der unter § 40 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG genannten Fälle vorliegt.
  2. Die Wahlen am 13. September 2020 und am 27. September 2020 werden für gültig erklärt.

 

 

 

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