15.12.2020 - 13 Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 G...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest Herr Stock folgende Mitteilung:

Nach genehmigter Dringlichkeitsentscheidung informierte das Jugendamt des Kreises Heinsberg am 23.11.2020 nach eingeholter Information bei der Kommunalaufsicht im gleichen Hause, dass abweichend zur Festlegung im Zuwendungsbescheid bei einer Kommune auf die Bestellung einer Grundschuld verzichtet werden kann. Ausreichend ist eine Sicherungserklärung. Die ausstehende Schlussrate in Höhe von 162.000 Euro wurde nun in das Jahr 2021 übertragen.

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