15.12.2020 - 17 Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, die Verwaltung mit der Stellung eines dritten Förderantrags für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für das Jahr 2021 zu beauftragen. Es soll ein Förderantrag für die Erweiterung des Vereinsheims des SC Viktoria Rath-Anhoven 1912 e.V., wie im Vorlagentext beschrieben, gestellt werden.

 

Weiterhin beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, hinsichtlich der Priorisierung der drei Förderanträge für das Programmjahr 2021 folgende Rangfolge:

 

1.  Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad

 2.   Sanierung des Grenzlandringbades

 3.  Erweiterung des Vereinsheims des SC Viktoria Rath-Anhoven