15.12.2020 - 7.1 Zuwendungen für die Geschäftsführung der Frakti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, beschließt der FDP-Fraktion folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:

 

  • Mietkostenzuschuss ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt in Höhe von monatlich 480,00 €,

 

  • weitere beantragte Kosten für Büroausstattung und Renovierungsarbeiten i.H.v. max. 600,00 €,

 

  • die Kostenübernahme für die Maklervergütung i.H.v. der 2,38- fachen Monatasmiete (952,00 €).

 

Die entstandenen Kosten sind der Verwaltung entsprechend nachzuweisen.

 

 

 

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