23.02.2021 - 5.4 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 23.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stock ergänzt zu diesem Tagesordnungspunkt, dass es auf der Seite zwei der Vorlage bei der Gebühr für den Philosophenweg 88 zu einem Fehler gekommen sei. Die Gebühr erhöhe sich von 18,17 € auf 18,68 € (und nicht 16,68 €).
Herr Becker weist auf die Höhe der Benutzungsgebühr, welche je Quadratmeter Nutzfläche erhoben wird, hin. Diese sei auf der Nordstraße und dem Philosophenweg sehr hoch. Die Kosten müssten vom Jobcenter, also letztendlich von der Allgemeinheit finanziert werden. Aufgrund dessen macht er nochmals deutlich, dass es sich lohne, über eine dezentrale Unterbringung der Geflüchteten nachzudenken.
Herr Nießen fragt nach dem zuständigen Träger für eine Kostenübernahme.
Herr Pint erklärt, dass die Benutzungsgebühr von allen Benutzern gezahlt werde. Demnach auch von Obdachlosen und den Personen, die eine Wohnsitzverpflichtung haben und der Stadt zugewiesen wurden. Diese Menschen beziehen Leistungen des Jobcenters und demnach werden die Kosten auch durch das Jobcenter gezahlt. Einige Bewohner gehen allerdings auch einer Erwerbstätigkeit nach und zahlen die Gebühr somit selbst.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die erste Änderungssatzung zur „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom 14. Juli 2017“ in anliegender Fassung zu beschließen:
Erste Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom ….
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli1994 (GV.NW.S. 666, SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.September 2020 (GV.NRW. S. 916) und der §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.Oktober .1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am ……….. folgende Gebührensatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom 14. Juli 2017 wird wie folgt geändert:
- In § 2 Satz 1 wird der Buchstabe c) „c) Gemeinschaftswohnheim In Gerichhausen 47“ gestrichen.
- § 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Benutzungsgebühr wird je Quadratmeter Nutzfläche erhoben. Sie beträgt pro Monat:
Objekt | Kosten je m² |
Nordstraße 100 | 16,57 € |
Philosophenweg 88 | 18,68 € |
- In § 4 Absatz 4 wird in der Tabelle die Zeile 4
In Gerichhausen 47 | 0,34 |
entfernt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
