29.06.2021 - 7.4.4 Bebauungsplan I-50, Wegberg - Venloer Straße; Ä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4.4
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 29.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Nießen sagt, dass im Umgang mit einem Aufstellungsbeschluss ein Arbeiten in einer Arbeitsgruppe nicht zielführend sei. Die Bürger seien von Beginn an am Prozess zu beteiligen und durch eine Vorberatung der Maßnahme in einem Arbeitskreis, der nichtöffentlich tage, sei dies möglich. Zudem sei das Protokoll nicht ausreichend für eine vollumfängliche Information gewesen. Er kündigt für seine Fraktion an, nicht mehr an solch einer Arbeitsgruppe teilzunehmen.
Herr Arndt zeigt sich mit dem verkürzten Verfahren in diesem Fall nicht einverstanden. Auf Grund der Nähe zur Schwalm sei eine Umweltprüfung notwendig und unumgänglich.
Herr Thies sagt, dass dieser Arbeitskreis als eine zusätzliche Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik zu verstehen sei, ansonsten sei an dem ursprünglichen Verfahren nichts geändert worden. Zumal dieser Arbeitskreis auch ein Wunsch aus der Politik gewesen sei.
Frau von den Driesch sagt, dass sie sich den Ausführungen von Herrn Nießen nicht anschließen könne. Ziel sei gewesen, einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Allen Fraktionen wurden entsprechend Papierunterlagen zur Verfügung gestellt und konnten sich so ausreichend innerhalb der Fraktion mit dem Thema befassen. Sie empfand dies als sehr produktiv.
Beschluss:
Der Rat beschließt:
a) Den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 01.09.2020 zum Bebauungsplan I-50, Wegberg – Venloer Straße aufzuheben und
b) die Aufstellung des Bebauungsplanes I-50, Wegberg – Venloer Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB auf der Grundlage der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches neu zu fassen.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Straße Kringskamp, nördlich der Straße Schwalmweg und östlich der Venloer Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist.
Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
