25.11.2021 - 4.7 Siebte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nelsbach sagt, dass die Verwaltung wieder den höchstmöglichen kalkulatorischen Zinssatz gewählt habe. Er möchte wissen, warum nicht ein geringerer Satz gewählt wurde, um auch die Bürger zu entlasten.

Frau Vieth erklärt, dass der kalkulatorische Zinssatz dann entsprechend bei allen in Frage kommenden Gebührensätzen angewandt werden müsste, so dass mehrere 100.000,00 € im Haushalt aufgefangen werden müssten.

Auf Nachfrage von Herrn Nelsbach teilt Frau Vieth mit, dass der Sicherheitszuschlag rechtlich nicht unkritisch sei. Aus diesem Grund habe sich der Verwaltungsvorstand - nach Beratung durch die Kommunalagentur NRW - entschieden darauf zu verzichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss macht sich die ihm vorgelegte Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 zu eigen und beschließt, dem Rat zu empfehlen, die der Vorlage als Anlage beigefügte Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren zu beschließen.

 

 

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