25.11.2021 - 4.3 Erlass einer Änderungssatzung zur Entgeltordnun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Wegberg beschließt
die der Vorlage anliegende Erste Änderungssatzung zur Entgeltordnung für das Stadtarchiv Wegberg.
Erste Änderungssatzung zur
Entgeltordnung für das Stadtarchiv Wegberg
vom …
Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 aufgrund des § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 der Entgeltordnung für das Stadtarchiv Wegberg vom 26. Oktober 2016 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.1 wird die Zahl „12,50“ durch die Zahl „14,20“ ersetzt.
2. In Nummer 2.1.1 werden die Zahl „0,70“ durch die Zahl „0,80“ und die Zahl „0,40“ durch die Zahl „0,50“ ersetzt.
3. In Nummer 2.1.2 wird die Zahl „0,90“ durch die Zahl „1,10“ ersetzt.
4. In Nummer 2.1.3 wird die Zahl „1,00“ durch die Zahl „1,20“ ersetzt.
5. In Nummer 2.1.4 wird die Zahl „2,00“ durch die Zahl „2,40“ ersetzt.
6. In Nummer 2.2.1 wird die Zahl „1,20“ durch die Zahl „1,40“ ersetzt.
7. In Nummer 2.2.2 wird die Zahl „1,70“ durch die Zahl „1,80“ ersetzt.
8. In Nummer 3. wird die Zahl „4,00“ durch die Zahl „5,40“ ersetzt.
9. In Nummer 3. wird folgender Satz angefügt:
„Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich das Entgelt ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft
