07.12.2021 - 8.1.3 18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderg...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

  1. Der Rat beschließt zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-52, Wegberg – Sondergebiet Photovoltaik.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen sowie die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese künftige Nutzung zu schaffen.

 

Das Plangebiet in einer Größe von rund 1,6 ha liegt in der Gemarkung Wegberg östlich angrenzend zur Kläranlage im Eckbereich Grenzlandring / Feltenbergweg. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetztes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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