21.12.2021 - 2.1 Bebauungsplan III-07, Dalheim - Rödgener Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der sachkundige Bürger van Hal erkundigt sich, ob der angesetzte Stellplatzschlüssel von 1,5 ausreichend sei.

Der Techn. Beigeordnete Thies bestätigt dies, mit dem Hinweis, dass diese Quote im Hinblick auf die ländliche Lage des Plangebietes ausreichend sei.

 

Ratsherr Ostendorp beantragt mit Bezug auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (Anlage 5, Seite 10) den Abwägungsvorschlag dahingehend zu ändert, dass der Rat eine expliziete Kontrolle der Gestaltung von Vorgärten beschließt.

 

Ratsfrau Otten entgegnet, dass es sich bei der Stellungnahme um eine Positionierung zur Planung handele. Eine entsprechende Prüfung erfolgte ihrer Ansicht nach bei der Schlussabnahme des Bauvorhabens. Die Politik sei sich einig, dass keine Steingärten gewünscht seien.

 

Ratsherr Ostendorp beantragt ferner, die Herbeiführung eines Beschlusses, dass auf den Dächern der Gebäude im Plangebiet zwingend Photovoltaikanlagen aufzubringen seien.

 

Hinsichtlich des ersten Antrages erläutert Herr Bieker vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen, dass die vorgesehene Grundstücksgestaltung bereits jetzt durch die Festsetzungen im Satzungsentwurf enthalten und fixiert sei.

 

Ratsfrau von den Driesch äußert, dass auch ihrer Ansicht nach die Vorgaben bereits in der Satzung enthalten seien. Der Wunsch hierzu einen weiteren Beschluss herbeizuführen, sei ihr unverständlich.

 

Ratsherr Müller erläutert, dass die Vorgabe zu Vermeidung von Steingärten in vielen Bebauungsplänen enthalten sei, dies jedoch nicht kontrolliert werde.

 

Die Erste Beigeordnete Karneth erläutert, dass dies eine Frage der Überprüfung sei. Die Festsetzungen seien in den Bestimmungen der Bebauungspläne enthalten. Die Problematik sei die Kontrolle in der Praxis. Dies sei durch den Bebauungsplan nicht regelbar.

 

Ratsherr Ostendorp zieht daraufhin seinen Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages in der Abwägungstabelle zurück.

 

Hinsichtlich des Antrages auf zwingende Aufbringung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern, teilt Ratsfrau Otten mit, dass ihre Fraktion diesem Antrag nicht folgen werde.

 

Ratsherr Bonitz erkundigt sich zur rechtlichen Hintergrund falls seitens des Gesetzgebers die Aufbringung von Photovoltaikanlagen verbindlich vorgegeben werden sollte.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass die Erteilung von Baugenehmigungen nur auf Basis der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen erfolge. Soweit diese eine Photovoltaikanlage verpflichtend vorsähen, werde dies berücksichtigt.

 

 

Der Ausschussvorsitzenden ruft sodann den Antrag von Ratsherr Ostendorp hinsichtlich einer zwingenden Aufbringung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen zur Abstimmung auf.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf zwingende Aufbringung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen:

Zustimmung: 8 (Bündnis 90/Die Grünen, 4 x SPD, Die Linke)

Ablehnung: 12 (FDP, Aktiv für Wegberg, CDU, 1 x SPD, Freie Wähler)

Enthaltung: 0

 

 

Beschluss zum Antrag auf zwingende Aufbringung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften lehnt den Antrag auf zwingende Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern ab.

 

 

Sodann ruft der Ausschussvorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Abwägung und des Satzungsbeschlusses für das Bebauungsplanverfahren III-07, Dalheim-Rödgen – Rödgener Straße zur Abstimmung auf.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 17 (Alle anderen)

Ablehnung: 3 (Bündnis 90/Die Grünen)

Enthaltung: 0

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Beschluss:

1.

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 5 bis 6 der Beratungsvorlage, über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu beschließen und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf zu übernehmen.

 

2.

Sofern dem Beschlussvorschlag Nr. 1 entsprochen wird, empfiehlt der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften dem Rat ferner, den Bebauungsplan III-7, Dalheim-Rödgen – Rödgener Straße in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt südlich der Straße Marienberg, nördlich der Straße Hessenfeld und westlich der Rödgener Straße.

Die genaue Abgrenzung ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) ersichtlich.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der bereits aktualisierten Fassung als Entscheidungsbegründung (Stand: November 2021- Anlage 3) übernommen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan III-7, Dalheim-Rödgen – Rödgener Straße in Kraft.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 1, 2, 10 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung 2018 - (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2021 (GV.NRW. S.822).

 

 

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