01.02.2022 - 2.2 Bebauungsplan III-05, Arsbeck - Helpensteinstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Steinke erfragt, warum erst jetzt weitere Grundstücke in das Plangebiet mit aufgenommen werden. Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass es nicht unüblich sei noch einmal den Planbereich zu ändern. Die Grundstücke seien im städtischen Besitz und somit sei eine größere Entwicklung in einem Verfahrensschritt möglich.

Ratsherr Steinke teilt für seine Fraktion mit, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19

 (Linke, Bündnis90/Die Grünen, SPD, CDU, Aktiv für Wegberg, FDP)

Ablehnung: 1 (Freie Wähler)

Enthaltung: 0

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor,

 

a)     die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 02.03.2021 zum Bebauungsplan III-05, Arsbeck – Helpensteinstraße und

b)     die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan III-05, Arsbeck – Helpensteinstraße, mit der geänderten Plangebietsabgrenzung, zu beschließen.

 

Die Plangebiete befinden sich südlich angrenzend zur Ortslage Arsbeck und werden begrenzt von der Helpensteinstraße und der Ortsumgehung Arsbeck (B 221n). Die genaue Abgrenzung der Plangebiete sind in den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, für eine rund 4 ha große Teilfläche innerhalb der beabsichtigten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helpensteinstraße“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung zu schaffen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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