22.03.2022 - 2.2 Bebauungsplanverfahren III-05, Arsbeck - Helpen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Sitzung des WBVL vom 01.02.2022 / TOP 2.2 und des Rates vom 08.02.2022 / TOP 6.1.2
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Müller erkundigt sich hinsichtlich einer möglichen Dachbegrünung der Gebäude sowie der Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern.
Ratsherr Bonitz teilt mit, dass die Planung grundsätzlich gut sei. Er begrüßt die Berücksichtigung in der Planung von Geschosswohnungsbau für Seniorenwohnungen, bezahlbare und barrierefreie Wohnungen für jüngere Menschen.
Ratsfrau Otten lobt die zeitnahe Vorstellung der Erschließungsplanung. Die Mischung der verschiedenen Gebäude im Plangebiet sei gut gelungen. Im Hinblick auf die mögliche Errichtung von Altenwohnungen an der Helpensteinstraße, fordert sie auch eine Berücksichtigung von jungen Menschen und Alleinerziehenden im Rahmen von Geschosswohnungsbau.
Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass dies bereits durch den Entwurf berücksichtigt sei. Eine Entscheidung hierzu könne später getroffen werden.
Ratsherr Nießen regt eine Prüfung seitens der Verwaltung an, ob grüne Dächer oder Photovoltaikanlage besser geeignet seien.
Der Techn. Beigeordnete entgegnet, dass diese Ausrichtung der jeweiligen späteren Bauherrschaft überlassen werden solle.
In Arsbeck sei nicht mit einer Aufheizung zwischen den Gebäuden zu rechnen, daher sei die Errichtung von Photovoltaikanlagen in jedem Falle sinnvoll.
Herr Bieker vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen teilt mit, dass die Vorgabe zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bebauungsplan vorgeschrieben werden könne.
Ratsherr Müller spricht sich für die Festschreibung der pflichtigen Errichtung von Photovoltaikanlagen im Plangebiet III-05, Arsbeck – Helpensteinstraße aus.
Der Techn. Beigeordnete Thies weist auf die Bedeutung einer diesbezüglichen Entscheidung für das laufende Bebauungsplanverfahren hin und kündigt auf diesem Hintergrund die Bereitstellung einer entsprechenden Ergänzungsvorlage für die Ratssitzung am 05.04.2022 an.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor, zu beschließen, den städtebaulichen Entwurf vom 02.03.2022 zum Bebauungsplanverfahren III-05, Arsbeck – Helpensteinstraße gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
