05.04.2022 - 4.3.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Ent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 05.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Wegberg stellt
a) den in der Ratssitzung am 07.12.2021 zugeleiteten und nunmehr abschließend geprüften Jahresabschluss 2020 gemäß § 96 Abs.1 S.1 GO fest und
b) führt den laut Ergebnisrechnung 2020 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 324.589,58 € vollständig der Ausgleichsrücklage zu.
- Der Rat der Stadt Wegberg erteilt die eingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW.
Begründung: Die Bilanzpositionen „Straßennetz einschl. Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“, „Instandhaltungsrückstellungen“ und „Jahresergebnis“ geben zum 31.12.2020 kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ab.
