05.04.2022 - 4.4.3 Bebauungsplanverfahren III-05, Arsbeck - Helpen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 05.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller sagt, dass aus den vorherigen Diskussionen zum Thema „Selbstverpflichtung“ des Bebauungsplanverfahren auch Taten folgen müssten. So sei es sinnvoll bei den neuen Bebauvorhaben klimafreundliche Formen einzusetzen. Dies wurde auch von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt, jedoch für nicht sinnvoll erachtet und laut Meinung der Verwaltung soll dies eher im privatrechtlichen Verkauf geregelt werden. Allerdings, so Herr Müller, sollte eine Mindestforderung festgelegt werden, mit dem Ziel des klimagerechten Bauens.
Herr Nelsbach kann dieser Intention folgen, sei aber gegen die Selbstverpflichtung des Bürgers. Es sei auch bei anderen Baugebieten für ein klimafreundliches Bauen geworben worden. Gerade in der aktuellen Situation würden wirtschaftliche Zwänge den Zwang des klimafreundlichen Bauens durch Regelungen im Bebauungsplan überflüssig machen.
Herr Johnen kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Er sehe keine Notwendigkeit im privatrechtlichen eine Verpflichtung zum klimafreundlichen Bauen vorzugeben.
Frau Wagner sagt, dass man schnellstmöglich ein Zeichen setzen solle, denn es gäbe auch gesetzliche Regelungen, die künftig verschärft werden würden. Sie plädiert dafür ggfls. Regelungen in Kaufverträgen aufzunehmen.
Herr Stock erklärt, dass dies der zweite Teil des Beschlussvorschlages sei. Regelungen sollten für das jeweilige Gebiet konkret beschlossen werden, um mehr Flexibilität zu erhalten.
Herr Müller sagt, dass sich die Baupläne auch weiter entwickeln würden und er ist der Auffassung, dass der zweite Teil des Beschlussvorschlages sehr „schwammig“ formuliert sei. Er spricht sich dafür aus, die sich daraus ergebenen Verpflichtungen schärfer zufassen.
Herr Wolters erklärt, dass er genau wie Herr Johnen gegen Verpflichtungen in Kaufverträgen sei.
Dies bestätigt Herr Johnen noch einmal und sagt, dass er in der jetzigen Situation gegen Verpflichtungen sei und man über Anreize später sprechen könne.
Herr Stock konkretisiert den Beschlussvorschlag noch einmal. Er führt aus, wenn es zu keiner Mehrheit kommen würde eine Verpflichtung im Bebauungsplan aufzunehmen, könne dies in einem privatrechtlichen Kaufvertrag geregelt werden. Allerdings sehe er zwischen einem Bonus bei Anreizen und einer vertraglichen Verpflichtung einen Unterschied. Dazu macht er den Vorschlag, dieses Thema auszuklammern. Zum zweiten Teil des Beschlussvorschlages solle dies im Rahmen der nächsten Vergabeentscheidungen besprochen werden.
Herr Johnen begrüßt diesen Vorschlag.
