05.04.2022 - 4.1.4 Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung für den Ra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.4
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 05.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister/ Dezernat I
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ostendorp bedankt sich beim Verwaltungsvorstand für die Erstellung der Ergänzungsvorlage, er sehe den Beschlussvorschlag jetzt nach den Erläuterungen in der Ergänzungsvorlage klarer. Allerdings könne seine Fraktion sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung trotzdem nicht anschließen. Seine Fraktion sehe hier Handlungsbedarf, denn die Gemeindeprüfungsanstalt NRW forderte einen Lenkungsausschuss, der verbindliche Regelungen über Zuständigkeit, Kompetenzen und Berichtspflichten zu benennen habe.
Frau Otten findet ein Baukostencontrolling gerade bei größeren Bauprojekten für sehr sinnvoll. Allerdings nicht mehr für ein Controlling für den Neubau der Feuerwache, da das Bauprojekt schon sehr weit fortgeschritten sei. Weiter führt sie aus, dass ihrer Meinung nach im Beschlussvorschlag der erste Satz gestrichen werden könne, denn dies sei eine Feststellung und kein Beschluss.
Herr Wolters sagt, dass er keinen Unterschied zwischen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkennen könne. Weiter sagt er, dass die Verwaltung dies schon umsetze, wie es die Fraktion in ihrem Antrag fordere. Fraglich sei auch, ob ein externes Controlling die Baukostensteigerung der Feuerwache verhindern hätte können. Seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.
Herr Becker befürwortet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Hinblick auf das geplante Bauvorhaben am Maximilian-Kolbe-Gymnasium hofft er, dass die Politik frühzeitig mit einbezogen werde.
Herr Nelsbach erläutert, dass er sich dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen anschließe, denn die Verwaltung würde nur in der Theorie so arbeiten, wie es im Antrag gefordert worden sei. Er findet den Einsatz eines externen Controllers für sehr sinnvoll, denn seiner Meinung nach würden Großprojekte nicht professionell abgearbeitet werden. Seine Fraktion werde sich auf Grund dessen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht anschließen.
Herr Johnen ist der Meinung, dass der Rat in der Vergangenheit immer ausführlich informiert worden sei und stellt klar, dass der Verwaltung keine mangelnde Unterrichtung des Rates vorgeworfen werden könne. Ein Baukostencontrolling halte er aber für zukünftige Projekte durchaus für sinnvoll.
Herr Ostendorp stellt klar, dass die Gemeindeprüfungsanstalt kein externes Controlling gefordert habe, sondern ein internes Gremium, welches die Baumaßnahmen kontrolliere, z. B. durch einen Lenkungsausschuss der Verwaltung.
Herr Thies führt aus, dass seit Beginn der Planungsphase zum Neubau der Feuerwache im Jahre 2014 die Politik, im Rahmen einer Arbeitsgruppe, entsprechend beteiligt wurde und auch eigene Vorschläge einbringen konnte. Der Realisierungswettbewerb 2017/2018 wurde auch seitens der Politik mitgetragen. Der Rat wurde, bei anstehenden Änderungen, stets umfassend informiert. Die Anforderungen waren 2014 klar und die Ratsmitglieder konnte Anpassungen vornehmen.
Dasselbe Verfahren werde auch bei der Baumaßnahme des Gymnasiums Anwendung finden.
Frau Wagner fragt nach, ob es zu einer Doppelfunktion führe, wenn die Verwaltung den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen umsetzen würde.
Daraufhin sagt Herr Thies noch einmal, dass er den Antrag nicht nachvollziehen könne, da die Verwaltung bereits, wie im Fraktionsantrag gefordert, arbeite.
Herr Stock erläutert, dass es bereits 2014 einen Lenkungskreis bzw. Arbeitskreis zum Neubau der Feuerwache gegeben habe, der aus dem Verwaltungsvorstand, Verwaltungsmitarbeitern, Mitgliedern der Feuerwehr und Mitgliedern der Fraktionen bestanden habe. Das Ergebnis des Arbeitskreises war Grundlage für die spätere Ausschreibung und des Architektenwettbewerbes.
Sollte ein internes Controlling geschaffen werden, wäre dies für die Verwaltung eine Doppelstruktur.
Herr Ostendorp äußert, dass zwar ein Bauinvestitionscontrolling zu erkennen sei, aber kein Entscheidungsgremium, welches die Gemeindeprüfungsanstalt empfohlen habe.
Herr Thies sagt, dass in Phase 1 im Jahr 2014 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden sei und der ermittelte Bedarf anschließend im Arbeitskreis abgestimmt wurde. Danach hätten die Architekten aufgrund der Vorgaben des Arbeitskreises entsprechende Entwürfe erstellt. Der Arbeitskreis habe dann gemeinsam einen Entwurf ausgewählt.
Frau von den Driesch spricht sich gegen eine Doppelstruktur innerhalb der Verwaltung und für ein externes Controlling aus.
Herr Johnen schließt sich der Wortmeldung von Frau Wagner, dass es innerhalb der Verwaltung keine Doppelung der Aufgaben geben sollte, an. Er spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Allerdings solle bei zukünftigen Projekten der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass ein externer Controller beauftragt werden solle, dies würde aber heute nicht zur Abstimmung stehen.
Herr Thies sagt, dass er nichts gegen einen externen Controller habe und dies sei auch schon 2014 im Rahmen der Ausschreibung erfolgt. Eine externe Hilfe würde zum jetzigen Zeitpinkt nicht weiterhelfen.
Herr Stock fragt nach, ob er Herr Johnen richtig verstanden habe, dass seitens der Politik, bei größeren Bauprojekten, ein Impuls gegeben werde, ob ein externer Controller sinnvoll sei.
Frau Wagner spricht der Verwaltung absolutes Vertrauen aus. Allerdings solle vor Baubeginn eine bessere Bedarfsfeststellung erfolgen.
Herr Stock weist darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt bei allen vergaberechtlichen Entscheidungen und deren Vergaben eingebunden sei. Die Verwaltung sei in ihren Entscheidungen nicht völlig frei.
Die CDU-Fraktion beantragt, den ersten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen
