20.09.2022 - 6 Wohnmobilplatz; hier: Maßnahmen zur Energieredu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Nießen fragt nach, ob sich der Aufwand für Münzautomaten lohnen würde.
Herr Lambertz teilt mit, dass derzeit Angebote eingeholt würden und wenn die Strompreise weiterhin so explodieren, würden sich auf jeden Fall die Münzautomaten lohnen.
Herr Krämer sagt, dass aufgrund der explodierenden Strompreise die Anpassung der Nutzungsentgelte kurzfristiger möglich sein sollte.
Frau Otten fragt nach, ob es zwingend Münzautomaten sein müssten, ober ob man auch Automaten ähnlich wie z. B. Parkschein-Automaten aufstellen kann.
Dies unterstützt Herr Herweg und meint, modernere Automaten seien in der heutigen Zeit besser, die man per Handy oder Karte bedienen könne.
Frau Otten sagt, die Verwaltung möge unterschiedliche Angebote und Möglichkeiten einholen.
Herr Nelsbach fragt nach, ob man die Ampere-Zahl der einzelnen Anschlüsse reduzieren könne.
Herr Lambertz gibt Auskunft, dass diese derzeit mit 16 Ampere abgesichert seien, man jedoch überlege, auf 10 Ampere pro Platz zu reduzieren.
Frau Otten schlägt vor, eine Prüfung der Höhe der Nutzungsentgelte in einem Jahr vorzunehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Nutzungsentgelt je Wohnmobil/Wohnwagen auf 10 € zu erhöhen und bis zum 31.12.2023 festzuschreiben. Die Kosten für die reine Entsorgung soll auf 3 € festgesetzt werden. Um den steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken wird die Verwaltung eine weitere Stromversorgung nach Ausschöpfung eines Grundstrombedarfs (5 kW/h je Tag) durch einen Münzeinwurf durchführen.
Darüber hinaus soll der Wohnmobilplatz weiterhin für Wohnwagen zugelassen werden, die über sanitäre Einrichtungen verfügen, Das Nutzungsentgelt soll das gleiche wie bei Wohnmobilen betragen.
