06.12.2022 - 4.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Ent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Ausschuss:
- Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
- Datum:
- Di., 06.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 20:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Johnen macht deutlich, dass die CDU-Fraktion bereits im letzten Jahr das Vorliegen von Ergebnissen für das Straßenkataster gefordert habe und nicht zustimmen werde.
Bürgermeister Stock erklärt, dass dies zwar bis zum 30.06. zugesagt worden sei. Die Verzögerung liege aber nicht im Einflussbereich der Verwaltung, sondern an den technischen Voraussetzungen. Auch die beauftragte Firma habe aus unterschiedlichen Gründen Termine nicht einhalten können. Die Ergebnisse hätten auch bei Vorliegen bis zum 30.06.2022 nicht im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt werden können. Bürgermeister Stock weist daraufhin, dass dies zur Folge haben könnte, dass es keinen Haushalt 2022/23 gibt.
Herr Wilkens-Mathar ergänzt, dass bei Vorliegen der Ergebnisse bis zum 30.06.2022 diese zeitlich noch im Jahresabschluss 2021 Berücksichtigung hätten finden können. Er müsse aber auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Jahresüberschuss bei Nichtfeststellung des Jahresabschlusses 2021 nicht in die Ausgleichsrücklage gebucht werden kann, sodern dort zunächst stehen bleibt. In diesem Fall wäre auch keine Anzeige des Jahresabschlusses 2021 bei der Kommunalaufsicht möglich und auch keine öffentliche Bekanntmachung. Die konkreten Folgen für den Haushalt seien aus seiner Sicht unabsehbar.
Herr Cassel sieht keine Möglichkeit der Zustimmung, da die gemachte Zusage nicht eingehalten wurde. Es erfolgten auch keine Informationen über den Sachstand. Die Korrektheit der bilanzierten Vermögenswerte sei daher sehr fraglich.
Ratsfrau von den Driesch erklärt, dass sie dies differenzierter sehe und nur in Teilen zustimmen werden.
Bürgermeister Stock macht deutlich, dass er die Gründe bereits dargelegt habe. Herr Thies ergänzt eine Vielzahl weiterer Gründe, die im Ergebnis zu der Verzögerung führen. So habe bspw. auch die Coronasituation Probleme bereitet, aber auch die IT, weil bspw. erforderlichen Datenbanken nicht zeitnah vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellt werden konnten. Als absehbar gewesen sei, dass das Zeitziel nicht eingehalten werden könne, habe er der Angelegenheit auch nicht mehr die Priorität wie zuvor beigemessen.
Ratsherr Arndt erklärt, dass das Thema die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN auch bewege. Man stimme aber wegen des Umstandes, dass der Beschlussvorschlag bereits eingeschränkt ist, zu.
Für die Feststellung stellt Ratsherr Cassel in Aussicht, dass sich die CDU-Fraktion in Kenntnis der möglichen Folgen heute enthält, wenn in der Ratssitzung am 20.12.2022 ein Zwischenstand (auch in finanzieller Hinsicht) mitgeteilt wird. Für die Entlastung werde es aber keine Zustimmung geben.
Bürgermeister Stock erklärt, dass dies der technischen Beigeordnete Thies und die Kämmerin Kühlen beantworten müssen, ob dies bis zum 20.12.2022 möglich ist.
Technischer Beigeordneter Thies erklärt, dass er dies nicht zusagen könne, da der zuständige Fachbereichsleiter aktuell nicht im Dienst sei.
Ratsherr Johnen bekräftigt nochmals die Haltung der CDU-Fraktion.
Abstimmungsergebnis (Feststellung):
Zustimmung: 8 (SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, FDP, Aktiv für Wegberg, Vamos) Ablehnung: 1 (Freie Wähler)
Enthaltung: 5 (CDU)
Abstimmungsergebnis (Entlastung)
Zustimmung: 7 (SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP, Vamos)
Ablehnung: 5 (CDU)
Enthaltung: 2 (Freie Wähler, Aktiv für Wegberg)
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor,
a) den in der Ratssitzung am 18.10.2022 zugeleiteten und nunmehr abschließend geprüften Jahresabschluss 2021 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO festzustellen und
b) den laut Ergebnisrechnung 2021 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 2.793.756,28 € vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt den Ratsmitgliedern vor, die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 Satz 5 GO eingeschränkt zu erteilen. Begründung: Die Bilanzpositionen „Straßennetz einschl. Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen“, „Instandhaltungsrückstellungen“ und „Jahresergebnis“ geben zum 31.12.2021 kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslag ab.
