25.10.2022 - 2.1 Kostenbeteiligung der Vereine

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport empfiehlt dem Rat, das Nutzungsentgelt um 0,20 € pro Stunde und Hallenteil von 0,90 € auf 1,10 € zu erhöhen und die nachstehende Änderungsordnung zu beschließen:

 

 

Zweite Änderungsordnung zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine vom ………….

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 41 Absatz 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in seiner Sitzung am ……... folgende Änderungsordnung beschlossen:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine, zuletzt geändert durch die Erste Änderungsordnung vom 28. September 2015, wird wie folgt geändert:

 

I.

In Nummer 2 Satz 2 wird die Zahl „0,90 “ durch die Zahl „1,10“ ersetzt.

 

II.

Diese Änderungsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.