18.10.2022 - 4.2.1 Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg gem.§ 2 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 18.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Vorschlag von Herrn Stock wird sich darauf verständigt, zunächst den CDU-Antrag und im Anschluss daran den Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg zu behandeln. Dies findet keinen Widerspruch.
Herr Stock sagt, dass eine Wiederbesetzungssperre nicht zielführend sei, als Kompromiss schlage er das Setzen eines k.u.-Vermerkes vor.
Frau Otten fragt, ob der k.u.-Vermerk bedeute, dass künftig auch tariflich Beschäftige die Stelle besetzen können oder nur Beamte.
Frau Karneth erklärt hierzu, dass immer die Möglichkeit bestehe, Beschäftigte (auch) auf Beamtenstellen zu führen, Beamte hingegen können allerdings nur auf Beamtenstellen geführt werden.
Herr Arndt und Herr Bonitz sprechen sich gegen eine Wiederbesetzungssperre und für das Setzen eines k.u.-Vermerkes aus.
Herr Stock fragt nach, ob für den Rat die Möglichkeit in Frage käme, die Stelle der Fachbereichsleitung der Zentralen Verwaltungsteuerung nicht mit einer Wiederbesetzungssperre zu belegen, sondern diese mit einem k.u.-Vermerk zu versehen und dass dann das Stellenausschreibungsverfahren entgegenkommenderweise mit einer A13 Stelle erfolgen werde.
Herr Nießen merkt kritisch an, dass es bei einer externen Stellenausschreibung nach A13/EG13 sehr schwierig sei, einen guten Bewerber zu finden.
Frau Karneth erläutert, dass es sich bei der Stelle der Fachbereichsleitung der Zentralen Verwaltungssteuerung um eine klassische Musterstelle handele, die die KGSt für Städte der Größenordnung von Wegberg mit A14 bewertet habe.
Herr Arndt vertritt die Auffassung, dass es bei der vorgeschlagenen Eingruppierung sehr schwierig sei, eine längerfristige Stellenbesetzung zu regeln.
Herr Stock greift den Hinweis von Herrn Nießen auf und erkundigt sich nach dem Meinungsbild des Rates, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass es sich bei der Entscheidung, ob intern oder extern ausgeschrieben werde, um einen Eingriff in den Organisationsbereich des Bürgermeisters handele.
Frau von den Driesch spricht sich für eine externe Ausschreibung der Stelle mit einer Bewertung von EG14/A14 aus. Es könne nur mit einer externen Ausschreibung eine Bestenauslese erfolgen.
Herr Bonitz bittet darum, dass falls extern ausgeschrieben werde, infrage kommende interne Bewerber auch ermutigt werden sollen sich zu bewerben.
Herr Johnen führt aus, dass eine externe Ausschreibung den Bewerberkreis erweitere, er die Arbeit der in Frage kommenden Mitarbeitenden im Rathaus natürlich trotzdem wertschätze.
Frau von den Driesch sagt, dass falls zunächst nur intern ausgeschrieben werde, viel Zeit verloren gehe.
Herr Nießen spricht sich auf Grund der Wichtigkeit der Stelle für ein externes Ausschreibungsverfahren aus.
Herr Arndt vertritt die Meinung, zunächst nur intern auszuschreiben.
Herr Bonitz ist überzeugt, intern geeignete Bewerber für die Stellennachbesetzung zu finden.
Herr Stock schlägt als Kompromiss vor, dass die Stelle intern und extern ausgeschrieben werde und den Mitarbeitern im Haus signalisiert werde, dass interne Bewerbungen selbstverständlich auch gewünscht seien.
Herr Becker kann sich diesem Kompromissvorschlag sehr gut anschließen.
Herr Stock lässt darüber abstimmen, die Stelle der Fachbereichsleitung Zentrale Verwaltungssteuerung extern mit einer Stellenbewertung von A 14 auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Frau von den Driesch bittet um Gelegenheit, die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich ihres Fraktionsantrages (TOP 4.2.1) zu überprüfen. Hier wird heute kein Beschluss gefasst.
