22.11.2022 - 1.2 Mitteilungen WBVL -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu TOP 1.2.1 – Offene Anträge

Der sachkundige Bürger Vogel erkundigt sich zum offenen Antrag Lfd.-Nr. 6 („Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“) bezüglich eines Termins für eine Bürgerversammlung.

Der Techn. Beigeordnete Thies sichert hierzu eine Aussage im Rahmen der Niederschrift zu.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Im Nachgang zur Sitzung wurde durch den Techn. Beigeordneten Thies mitgeteilt, dass in der Vergangenheit die Entwicklung und Ausrichtung der Innenstadt durch den Quartiersentwickler im Rahmen einer Vielzahl an laufenden Projekten in der Zielsetzung der Quartiersentwicklung geleitet und begleitet wurde. Gerade das Projekt Innenstadt, in dessen Rahmen mehrere Bürgerversammlungen durchgeführt wurden, wurde aktiv vorangetrieben. In der Corona-Zeit wurde dieser Stand nicht weiter fortentwickelt. Im Jahr 2023 soll wieder neu gestartet werden.

 

 

Ratsherr Müller bittet um Mitteilung des Sachstandes zur laufenden Nr. 11 der offenen Anträge („Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“).

 

Ratsherr Müller erkundigt sich ferner zur Nr. 12 der Anträge („Fördermittel Turm und Löschteich“) hinsichtlich der Aktivierung von möglichen Fördermitteln sowie evtl. weiterer Alternativen für die Realisierung des Übungsturmes.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies teilt zu Nr. 11 mit, dass hinsichtlich der möglichen Errichtung von weiteren Windkraftanlagen Gespräche mit Investoren geführt worden seien. Deren Planungen seien im jetzigen Stadium jedoch noch nicht konform mit der aktuellen Rechtslage.

Hinsichtlich der Fördermittel für den Übungsturm (Nr. 12) sei leider bisher noch kein passendes Förderprogramm gefunden worden. Er werde die weitere Recherche hierzu an den Fördermanager abgeben.

 

Der sachkundige Bürger von den Driesch bittet um Mitteilung, zum Stand von Gesprächen zur interkommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich des Antrages Nr. 12.

Bürgermeister Stock teilt mit, dass bereits Gespräche geführt worden seien, es könnten jedoch hierzu noch keine finalen Ergebnisse mitgeteilt werden.

 

Der sachkundige Bürger von den Driesch erinnert an den noch unerledigten Antrag Nr. 8 (Straßensanierungskonzept).

 

 

Zu TOP 1.2.2

Ratsfrau Otten erkundigt sich zum Sachstand bei den Bauleitplanverfahren BP I-13B, Wegberg – Ryther Weg bezüglich einer Vermarktung, beim BP I-50, Wegberg – Venloer Str. hinsichtlich der Entwässerung und beim BP III-4C, Arsbeck – Auf dem Kamp / 3. TB. zum Stand der Vermarktung.

Der Techn. Beigeordnete Thies verweist zum Plangebiet III-4C auf die den Ausschussmitgliedern bereits per Email zugegangene mündliche Mitteilung.

 

Hinsichtlich des Standes zur Vermarktung der Fläche Ryther Weg teilt Herr Neumann vom Fachbereich Finanzwirtschaft mit, dass hierzu aktuell keine Angaben gemacht werden könnten.

 

Ratsherr Nießen äußert, dass bei der Vermarktung der Grundstücke im Plangebiet III-4C, Arsbeck – Auf dem Kamp offensichtlich die bisher nicht erfolgte Umschreibung zu Problemen führe. Er erkundigt sich warum diese aktuell so verzögert erfolge.

Herr Neumann sichert hierzu die Bereitstellung einer diesbezüglichen Chronologie im Rahmen der Niederschrift zu.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die Chronologie wurde als nichtöffentliche Anlage der Niederschrift unter TOP 1.2 beigefügt.

 

 

Ratsfrau Otten bittet der Niederschrift auch Angaben zum Vermarktungsstand beim BP I-13B, Wegberg - Ryther Weg beizufügen.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Durch die Liegenschaftsabteilung wurde im Nachgang zur Sitzung mitgeteilt, dass vor dem Eintritt in die Vermarktung, zur Erstellung eines Exposés, die wichtigsten Informationen zum Grundstück zusammengestellt werden. Aktuell wird im FB 302 die Ver- und Entsorgungssituation (Kanalhausanschluss etc.) geprüft. Sobald alle vermarktungsrelevanten Informationen hier vorliegen, kann die Vermarktung starten.

 

 

Hinsichtlich der Entwässerung im Plangebiet BP I-50, Wegberg - Venloer Straße erläutert Herr Bieker vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen, dass aufgrund der Vorgabe der Unteren Wasserbehörde eine gedrosselte Einleitung des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers in die Schwalm vorgesehen sei. In diesem Zusammenhang sei auch die Erstellung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Dieses sei im Norden des Plangebietes um den alten Eichenbestand herum vorgesehen. Eine Detailplanung zur naturnahen Gestaltung könne erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. Er kündigt die Offenlage zum Bebauungsplanentwurf für den Jahreswechsel an.

 

Ratsherr Nießen erkundigt sich mit Bezug auf die Lfd.-Nr. 28 der Bauleitplanverfahren, woher die Verwaltung Flächen für eine Regenrückhaltung bekommen wolle.

Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass die Ortslage Uevekoven aufgrund der Hanglage außerhalb des Ortes generell bei starken Niederschlägen gefährdet sei. Eine Regenrückhaltung sei daher für den gesamten Ort erforderlich. Hierbei müsse es sich nicht zwingend um ein massives Becken handeln, ggf. seien Mulden ausreichend. Die Liegenschaftsabteilung sei angehalten entsprechende Flächen für eine Regenrückhaltung zu aquirieren.

 

 

TOP 1.2.3 – Antrag der CDU-Fraktion

Keine Wortmeldungen

 

 

TOP 1.2.4 – Bürgeranträge

Keine Wortmeldungen

 

 

Nachfolgende Mitteilungen wurden den Ausschussmitgliedern bereits vor der Sitzung per Email zur Verfügung gestellt:

 

 

TOP 1.2.5 - Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Wegberg

Für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Wegberg wurden auf Grundlage der Kostenberechnung aus dem Jahre 2019 Gesamtausgaben in Höhe von 532.300 EUR kalkuliert.

Auf Antrag wurde vom Fördergeber Nahverkehr Rheinland eine Zuwendung in Höhe von 435.900 EUR bewilligt.

 

Nach Fertigstellung wurde die Baumaßnahme mit 633.600 EUR schlussgerechnet, womit die zugrunde gelegten Kosten überschritten wurden.

Aus diesem Grund stellte der FB 302 am 24.03.2022 einen Kostenänderungsantrag. Dieser wurde mit dem Zuwendungsbescheid vom 08.11.2022 in einer Höhe von 554.600 EUR bewilligt. Dadurch erhöht sich die Förderung um 118.700 EUR.

Es verbleibt ein Eigenanteil von 79.000 EUR.

 

 

TOP 1.2.6 - Brückenschaden im Stadtpark

Bei einer routinemäßigen Sichtprüfung einer Brücke im Stadtpark fiel gestern, Montag, den 21.11., auf, dass jene nicht mehr verkehrssicher ist. Die gegenständliche (Schwalm-) Brücke befindet sich unmittelbar vor dem Mündungsbereich zum Beeckbach und stellt die Wegeverbindung entlang des Mühlenweihers hinüber zu den Taxiständen im Bereich Schwalmaue sicher.

Die Brücke kann nicht mehr sicher betrieben werden.

 

Eine genauere Erkundung der tragenden Balken ergab, dass keine Möglichkeit zur Reparatur besteht.

 

Da vielfältige Erfahrungen zeigen, dass sich gegen Absperrungen wiedersetzt wird oder jene gar vorsätzlich beschädigt werden, wurde die Brücke am heutigen Tage kurzerhand rückgebaut.

 

Das schmiedeeiserne Geländer wurde hierbei erhalten.

 

Die Verwaltung prüft nun im Sinne der Barrierefreiheit, ob der Ersatzneubau erneut bogenförmig erfolgen kann und würde das alte Geländer in diesem Fall wiederverwenden. Zur Abstimmung der Bauform müssen (neben den Anforderungen an die Barrierefreiheit) vielfältige Abstimmungen, beispielsweise mit dem Schwalmverband und der Unteren Wasserbehörde getroffen werden.

 

Die beiden Brückenköpfe wurden nun jeweils mit Bauzäunen gesichert, eine Pressemitteilung zur Information der Bürger erfolgt gesondert.

 

TOP 1.2.7 - Baugebiet Arsbeck „Auf dem Kamp, 3. Teilbauabschnitt“

Mit Schreiben vom 15.12.2021 wurde der Auftrag zur Erschließung und Abrechnung des Bebauungsplangebiets III-4C Arsbeck, Auf dem Kamp 3. Bauabschnitt durch die SEWG an die Firma Scheidtweiler aus Hückelhoven erteilt. Der Baubeginn erfolgte im Februar 2022. Zwischenzeitlich sind die Arbeiten bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen. Die Schlussabnahme ist für Anfang Dezember 2022 geplant.

Die reinen Baukosten belaufen sich auf ca. 1.042.000 €.

 

 

TOP 1.2.8 - Baugebiet Arsbeck „Auf dem Kamp, 3. Teilbauabschnitt“

hier: Stand der Vermarktung/2% Förderung (Grunderwerbsteuer)

Um der Belastung durch die hohe Grunderwerbsteuer in NRW entgegenzuwirken, fördert das Land NRW Privatleute, die sich in diesem Jahr selbstgenutztes Wohneigentum kaufen. Dazu gehören auch Baugrundstücke.

 

Um eine solche Förderung zu erhalten muss der Erwerbsvorgang im Jahr 2022 liegen. Anträge können seit dem 30.08.2022 und noch bis zum 30.06.2023 gestellt werden. Die notarielle Beurkundung muss bis zum 31.12.2022 erfolgen (Stichtagsregelung).

 

Das Förderprogramm ist der SEWG/der Verwaltung bekannt. Dass durch das Förderprogramm auch gleichzeitig ein Zeitdruck ausgelöst wird, ist der SEWG/ der Verwaltung bewusst. Im Baugebiet liegen die Förderbeträge zwischen 1.500 Euro (beim kleinsten Grundstück) und 3.400 Euro (beim größten Grundstück), durchschnittlich bei ca. 2.000 Euro.

 

Im Neubaugebiet ‚Auf dem Kamp‘ stehen insgesamt 49 Baugrundstücke für eine Vermarktung zur Verfügung. Mittlerweile wurden von der Interessentenliste rund 75 Familien aufgefordert, sich für ein konkretes Grundstück zu bewerben. Erwartungsgemäß war die Resonanz sehr positiv und es wurden eine Vielzahl von individuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen geführt.

 

Bislang wurden 19 Kaufzusagen/‘Vorverträge‘ ausgesprochen und von den Käufern gegengezeichnet. Von diesen 19 Kaufzusagen/‘Vorverträgen‘ sind noch 16 aktuell und notariell zu beurkunden, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

 

Eine Zusage (schriftlich oder mündlich), dass eine notarielle Beurkundung in 2022 erfolgt, wurde mit Hinweis auf die fehlende katasteramtliche Fortschreibung keinem Grundstückskäufer gegeben.

 

Aktuell wurden 4 notarielle Kaufverträge trotz fehlender Fortschreibung zur Beurkundung freigegeben. Bei den übrigen Baugrundstücken bestehen jedoch Hemmnisse aus notariellem Kaufvertrag, aus grundbuchrechtlichen Bestimmungen sowie aus der Problematik zur Absicherung von Baudarlehen für die diversen finanzierenden Institute.

 

Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber bei Rechtsgeschäften im Bereich der Immobilien eine notarielle Beurkundung zwingend vorgeschaltet.

 

Dass rechtssichere und auch umsetzbare notarielle Kaufverträge geschlossen werden dürfen die Käufer erwarten und dafür hat die mit der Vermarktung beauftragte SEWG auch „geradezustehen“.

 

Eine ausführliche Stellungnahme/Chronologie wird den Fraktionen zu Verfügung gestellt.

 

Insoweit Verträge in 2022 geschlossen werden können, wird dies auch umgesetzt!

 

 

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Anmerkung der Schriftführung:

Im Nachgang zur Sitzung wurde durch den FB 102 die beigefügte Chronologie als nichtöffentliche Anlage der Niederschrift zur Verfügung gestellt.

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.