22.11.2022 - 2.3 Bebauungsplan XI-1, Tüschenbroich - In Tüschenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Datum:
- Di., 22.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan XI-1, Tüschenbroich – In Tüschenbroich zu beschließen.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Ortslage Tüschenbroich, nördlich der K 29. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes XI-1, Tüschenbroich – In Tüschenbroich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
Gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13b des Baugesetzbuches, das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassungen.
