16.05.2023 - 2.1 Bebauungsplan I-49, Wegberg - Karolinenstraße -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Steinke merkt an, dass seiner Ansicht nach die Verkehrswege im Plangebiet sehr eng seien. Er erkundigt sich, ob diese Gestaltung mit den Trägern abgestimmt sei.

Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass es sich bei dem der Vorlage beigefügten städtebaulichen Entwurf lediglich um einen Vorschlag für eine mögliche Gestaltung handele. Die Prüfung erfolge im weiteren Planverfahren.

 

Ratsherr Bonitz begrüßt die vorgestellte Planung und auch die Absicht keine weiteren Begehrlichkeiten hinsichtlich einer Bebauung in diesem Bereich zu schaffen.

 

Ratsherr Ostendorp teilt für seine Fraktion mit, dass auch diese dem Beschlussvorschlag folgen werde. Er erkundigt sich, zu welchem Zeitpunkt durch seine Fraktion Anregungen hinsichtlich energetischer Aspekte eingebracht werden könnten.

 

Der Techn. Beigeordnete erläutert, dass nach dem aktuellen Gesetzesentwurf für die Bauordnung NRW die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten verpflichtend vorgesehen sei. Er spreche sich vor diesem Hintergrund gegen eine Festschreibung in Bebauungsplänen aus, da der technische Stand der Anlagen einer laufenden Weiterentwicklung unterworfen sei.

 

Er rät Ratsherrn Ostendorp, entsprechende energetische Aspekte seiner Fraktion nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses zu äußern.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-49, Wegberg – Karolinenstraße beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, innerhalb des Plangebietes eine Wohnbauentwicklung planungsrechtlich vorzubereiten.

 

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage Wegberg, südlich der Beecker Straße, östlich der Karolinenstraße, westlich der Straße In Gerichhausen und nördlich des Beeckbaches. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 2) ersichtlich.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassungen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=22173&selfaction=print