16.05.2023 - 2.4 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes s...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür

 

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Abfallverwertung“ beschließen.

 

  1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt ferner, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan II-8, Wildenrath – Halle 7 / 1. Änderung beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, ein im Flächennutzungsplan dargestelltes Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bauschuttrecycling“ künftig mit der Zweckbestimmung „Abfallverwertung“ auszuweisen, um so künftig zu den bereits zulässigen Bau- und Abbruchabfällen die Annahme von Siedlungsabfällen, Grünschnitt, Altholz und die Errichtung einer Betonmischanlage planungsrechtlich zu ermöglichen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wildenrath südlich der Friedrich-List-Allee und westlich der B 221n. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse ist der § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassungen.