16.05.2023 - 2.6 Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen nach de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Steinke erkundigt sich hinsichtlich einer näheren betraglichen Bestimmung für die in der Vorlage angesprochenen „geringfügigen“ Maßnahmen.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies sichert eine entsprechende Information hierzu im Rahmen der Niederschriftserstellung zu.

 

 

Anmerkung der Schriftführung

Im Nachgang zur Sitzung wurde seitens des Fachbereiches 302 mitgeteilt, dass es sich bei „geringfügigen“ Maßnahmen in der Regel um Maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung handelt, bei denen die auf die jeweiligen Beitragspflichtigen entfallenden Beiträge sehr gering ausfallen und daher den mit einer Bürgerversammlung verbundenen Aufwand nicht rechtfertigen würden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 18 (alle anderen)

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1 (Freie Wähler)

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Verwaltung, im Falle eines Straßenbeleuchtungsausbaus, zu ermächtigen, gem. § 8a Absatz 3 KAG von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Künftig sollen für beitragsfähige Maßnahmen im Bereich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung keine Anliegerversammlungen durchgeführt, sondern entsprechende Maßnahmen über das Bürgerportal der Stadt Wegberg abgebildet werden. Der Hinweis über die Beteiligung erfolgt postalisch an die jeweiligen Anlieger.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=22227&selfaction=print